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Nachrichten > Österreich
31.01.2014 13:26

"Papa, du wirst Opa"

Wiener (48) schwängerte Tochter: 6 Monate bedingt

  • (Bild: APA/Roland Schlager)
Ein 48 Jahre alter Mann ist am Freitag am Wiener Straflandesgericht wegen Blutschande zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Wiener hatte sich über Jahre hinweg an seiner im Februar 1991 geborenen Tochter vergangen und diese am Ende sogar geschwängert. Als die junge Frau von der Schwangerschaft erfuhr, schickte sie dem Vater eine SMS mit den Worten: "Papa, du wirst Opa". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im Dezember das inzestuöse Verhältnis zur leiblichen Tochter so beschrieben, als wäre dies nichts Ungewöhnliches: "Das hat sich so ergeben", erklärte er. Nachdem ihn seine Lebensgefährtin aus der Wohnung geworfen hatte, sei er mit der Tochter zunächst in ein Heim und später in eine Wohnung gezogen. Man habe sich wiederholt über intime Kontakte unterhalten, "beim dritten Mal haben wir uns geeinigt", so der 48-Jährige. Zu Beginn habe er "ein bis zwei Mal pro Woche" Sex mit der Tochter gehabt. "Dann ist es immer mehr geworden. Es war eine Beziehung."

Kind kam mit Missbildungen zur Welt
Eigenen Angaben zufolge machte der Vater im Jänner 2012 mit der Tochter Schluss. Danach brachte die damals fast 22-Jährige einen Buben zur Welt, der massive gesundheitliche Beeinträchtigungen aufwies. Unter anderem hatte der Kleine an jeder Hand sechs Finger und am rechten Fuß sechs Zehen. Die Ärzte und das Jugendamt wurden misstrauisch und fragten nach, wer der ominöse "Ex-Freund" sei, den die junge Frau als Vater angegeben hatte, weil eine im Spital vorgenommene Blutanalyse darauf hindeutete, dass das Kind einer inzestuösen Verbindung entstammte.

Die 22-Jährige habe auf entsprechendes Befragen zunächst "gar nichts gesagt", erklärte eine Vertreterin des Jugendamts am Freitag im Zeugenstand: "Es ging über mehrere Monate, das zu thematisieren. Sie ist in Schweigen verfallen, wenn das thematisiert wurde. Sie hat um den heißen Brei herumgeredet." Nach Aussage der Tochter gab sie später den Behörden ihren Vater nur deshalb als Kindsvater bekannt, weil das Jugendamt ihr mit der Wegnahme des Kindes gedroht haben soll, wenn sie nicht reinen Tisch mache. Die Behörde wies diese Behauptung vehement zurück.

Richter: "Fall ist moralisch schockierend"
Der Fall sei "moralisch schockierend", räumte der Richter in der Urteilsbegründung ein. Das Beweisverfahren habe aber keinen eindeutigen Nachweis erbracht, dass die mittlerweile knapp 24 Jahre alte Tochter zur Duldung des Beischlafs gezwungen oder überredet wurde. Im Zweifel wurde auch davon ausgegangen, dass es zu den Übergriffen erst kam, nachdem die Tochter bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Die junge Frau ist laut einem Gutachten psychisch schwer beeinträchtigt.

Der Strafrahmen für einvernehmlichen Sex mit einer Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, beträgt grundsätzlich bis zu einem Jahr Haft. Der Schöffensenat hielt die Hälfte davon für angemessen, die dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen wurde, weil er keine einschlägigen Vorstrafen hatte. Man könne "keine unbedingte Haft" verhängen, "nur weil es moralisch entsetzlich ist", sagte der Richter.

Schmerzensgeld an Tochter vom Gericht abgewiesen
Für die Einvernahme bekam die Tochter, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, 500 Euro zugesprochen. Ihre darüber hinausgehenden Ansprüche von 50.000 Euro für angeblich erlittene leicht- bis mittelgradige psychische Schmerzen wies das Gericht ab, weil der Tochter im gesetzlichen Sinn kein Opferstatus zukomme.

Der 48-Jährige nahm die Strafe sofort an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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