Man habe drei Aktenordner mit Material aus dem ausländischen Verfahren erhalten, berichtete Hubmer. Nach Sichtung aller Unterlagen wurden die Erhebungen am 16. Jänner im Zweifel eingestellt. Die Behörde habe keine Hinweise darauf gefunden, dass der Mediziner für den Tod eines Patienten verantwortlich ist.
Im Juli 2011 war der Prozess gegen den Bad Ischler eröffnet worden, dem wie einem indischen Kollegen der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zur Last gelegt wurde. Ende Dezember 2011 war der 53- Jährige das bisher letzte Mal in Dubai, um der Verhandlung beizuwohnen. Im Jänner 2012 musste er einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen: Seine Frau verstarb im 57. Lebensjahr.
Im Oktober 2012, nach etlichen Verhandlungstagen, fiel dann das drakonische Urteil: Lebenslange Haft, ohne eine Möglichkeit der Beeinspruchung.
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