Gericht entschied:

Französische Familie darf gezähmten Fuchs behalten

Tierecke
24.01.2014 09:26
Happy End in einem über Jahre vor mehreren Gerichten ausgetragenen Streit um einen Fuchs: Eine Familie im Südwesten Frankreichs hat per Sondergenehmigung das Recht eingeräumt bekommen, einen gezähmten Fuchs zu behalten. "Darauf haben wir dreieinhalb Jahre gewartet", so die Halterin Anne-Paul Delanes.

Die Familie hatte das Fuchsbaby neben dessen toter Mutter gefunden - und zog es als Haustier groß, ohne eine Genehmigung zum Halten von Wildtieren zu haben. Das Berufungsgericht von Bordeaux verurteilte das Ehepaar Delane im Juni 2013 deswegen zu einer Geldstrafe von 300 Euro und ordnete an, der Familie den Fuchs "Zouzou" wegzunehmen. Es bestätigte damit ein Urteil erster Instanz.

Dem Ehepaar wurde unter anderem vorgeworfen, die Teilnahme an einer Ausbildung zu verweigern, die für das Halten von Wildtieren vorgeschrieben ist. Das Ehepaar zog in dem Rechtsstreit bis vor Frankreichs Obersten Gerichtshof.

Zugleich bemühten sich die Delanes weiter bei den Behörden um eine Genehmigung zum Halten des Fuchses - die schließlich von der Präfektur des Departements Dordogne erteilt wurde. "Er ist sehr verschmust, mehr noch als ein Hund", schwärmte Anne-Paul Delanes über Zouzou. "Wenn er uns sieht, rollt er sich zusammen und stößt Freudenschreie aus." Auch sei der Fuchs "überhaupt nicht aggressiv".

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