Filmverbot im Stall

NÖ: Neues Feldschutzgesetz der ÖVP sorgt für Ärger

Tierecke
23.01.2014 11:27
In den USA reagierte die Tierindustrie auf die ständigen Enthüllungen über tierquälerische Zustände in Massentierhaltungen mit Gesetzen, die das Filmen in Tierfabriken und Schlachthöfen verbieten. In Europa gab es diesbezüglich bisher keine Regelungen - nur die ÖVP in Niederösterreich machte aus "unbefugtem Betreten von Stallungen" eine Straftat. Tierschützer vermuten dahinter die Angst vor Enthüllungen über Missstände in der Tierhaltung.

Auf Initiative der ÖVP wird das "unbefugte Betreten von Stallungen" in einer Novelle zum Feldschutzgesetz in Niederösterreich nun noch härter bestraft. Offiziell geht es dabei nur um den Schutz der Tiere vor dem Erschrecken und auch den Schutz der Tierschützer, die sich beim Einsteigen verletzen könnten. Diese Begründung lassen Letztere aber nicht gelten. Martin Balluch, Obmann vom "Verein gegen Tierfabriken" (VgT): "In Wahrheit folgt das Gesetz der Forderung der Tierindustrie, die Veröffentlichung von Filmen aus Tierfabriken zu verhindern."

"Man will Tierschutz kriminalisieren"
Nach dem Feldschutzgesetz dürfen sogenannte "Feldschutzorgane" die Tierschützer sogar festzunehmen und ihre Kameras beschlagnahmen. Das Strafmaß des "Feldfrevels", zu dem das Filmen in Tierfabriken gehört, wurde verdoppelt. Balluch: "Ich bin erschüttert, mit welcher Vehemenz die ÖVP weiterhin ganz offen den Tierschutz zu kriminalisieren versucht. Ohne Filmbeweise aus Legebatterien, die die Zustände dort an die Öffentlichkeit brachten, wäre es nie gelungen, diese Produktionsform zu verbieten. Statt diese Arbeit zu fördern, will man den Tierschutz kriminalisieren."

VgT will Zustände dokumentieren
In der Vergangenheit sorgte bereits ein Filmverbot bei Treibjagden in der Steiermark und Oberösterreich für Aufregung. "Und jetzt folgt in Niederösterreich das Filmen in Tierfabriken. Einerseits wirft man uns Tierschützern gerne vor, kein aktuelles Filmmaterial über die Zustände zu haben, andererseits nennt man uns aber kriminell, wenn wir solches Material vorlegen", schließt Balluch.

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