Auf der Umrandung des WC-Fensters klebte Blut, ein Daumenabdruck. Dort hatte sich das sterbende Opfer festgehalten - auf der vergeblichen Flucht vor seinem Mörder. Es war eine erschütternde Bluttat, die Ende August in einem Bauernhof in St. Thomas am Blasenstein passiert war.
Der 36-jährige mehrfach wegen Eigentumsdelikten vorbestrafte Josef D. hatte seinen gleichnamigen Vater im Blutrausch erstochen und erschlagen - in einer Orgie von Gewalt, mit einem Ascheschieber, einem Taschenmesser und Holzstücken aus einer Türeinfassung. Im Streit um die Erbschaft, denn der arbeitslose, hoch verschuldete Sohn wollte den Bauernhof erben oder zumindest eine Bauparzelle bekommen, um seine Schulden abzutragen. Als sich der Vater weigerte, war das sein Todesurteil.
"Es war gar nicht der leibliche Vater"
Es gehört zur Routine eines Chronik-Redakteurs, bei spektakulären Mordfällen gelegentlich bei Justiz und Anwaltschaft nachzufragen, ob es neue Erkenntnisse gibt. Beim Mordfall Josef D. hatte Rechtsanwalt Gerald Amandowitsch eine Sensation parat, mit der niemand gerechnet hatte, auch nicht die engsten Freunde des Mordopfers.
Amandowitsch: "Stellen Sie sich vor, welche unglaubliche Wende dieser Mordfall genommen hat. Nach der Untersuchung des Tatorts wurden von der Salzburger Gerichtsmedizin die Blutspurenmuster analysiert, dann auch die DNA. Man will auf diese Weise sicherstellen, dass das Geständnis des Beschuldigten auch der Wahrheit entspricht. Aber dabei hat sich herausgestellt, dass der Sohn auf keinen Fall mit seinem Vater verwandt ist. Sie können sich meine völlige Überraschung vorstellen. Wir sind ja immer davon ausgegangen, dass der Sohn den Vater erschlagen hat. Dabei war es gar nicht sein leiblicher Vater."
Der Staatsanwalt benachrichtigte in der Zelle Josef D., der völlig perplex war. Er hatte keine Ahnung gehabt.
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