15.01.2014 13:44

7 Jahre und 9 Monate

Wiederbetätigung: Strafreduktion für Küssel

Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr jedoch mit seiner Strafberufung: Die Strafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele