7 Jahre und 9 Monate

Wiederbetätigung: Strafreduktion für Küssel

Österreich
15.01.2014 13:29
Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr jedoch mit seiner Strafberufung: Die Strafe wurde von ursprünglich neun Jahren auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.

Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass Küssel zuletzt 1994 verurteilt worden war. Das habe das Erstgericht bei den Strafzumessungsgründen zu wenig berücksichtigt, sodass acht Jahre angemessen gewesen wären, erläuterte die Senatsvorsitzende Helene Bachner-Foregger.

Weitere drei Monate bekam Küssel wegen "überlanger Verfahrensdauer" nachgelassen: Das Erstgericht hatte das schriftliche Urteil erst zwei Monate nach der Urteilsverkündung ausgefertigt und erst fünf Monate nach diesem Zeitpunkt eine Protokollberichtigung infolge eines Schreibfehlers der Schriftführerin vorgenommen.

Strafnachlass auch für Mitangeklagte
Wie für Küssel gab es einen Strafnachlass auch für die beiden Mitangeklagten. Statt einer ursprünglich siebenjährigen fasste Felix B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten aus. Bei ihm hätte das Erstgericht die bisherige Unbescholtenheit sowie die "soziale Integration" nicht hinreichend berücksichtigt, bemängelte Bachner-Foregger.

Zusätzlich kam bei Felix B. die "überlange Verfahrensdauer" zu tragen. Das wurde auch beim Drittangeklagten Wilhelm A. nachträglich gewichtet, sodass dieser statt viereinhalb am Ende vier Jahre und drei Monate ausfasste.

Küssel-Sympathisanten vs. Kamerateam
Auf die an Küssel und die Mitangeklagten gerichtete Frage der Vorsitzenden, ob sie die Urteile verstanden hätten, brüllte einer der im Publikum anwesenden Sympathisanten lautstark "Nein!" Nach der Verhandlung kam es außerdem zu einem Wortgefecht zwischen einem Kamerateam und einer Gruppe von kurz geschorenen Männern, die beim Verlassen den Saales offenbar vom Mikrofon bzw. der Kamera berührt wurden.

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