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Nachrichten > Österreich
14.01.2014 12:33

Klage um Pension

Ex-OeNB-Vize Duchatczek blitzt bei Gericht ab

  • (Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)
Schlechte Nachrichten für den früheren Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Wolfgang Duchatczek: Selbst mit einer Klage in Folge des Schmiergeldskandals um die Banknotendruckerei OeBS konfrontiert (Prozessbeginn 17. Februar), ist Duchatczek am Dienstag an einer anderen Front vor Gericht abgeblitzt. Das Arbeits- und Sozialgericht hält sich in der Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, der Nationalbank, wegen ausstehenden Pensionsgeldern für nicht zuständig.
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Duchatczek waren im Vorjahr Abfertigung und Pension gestrichen worden, nachdem der Schmiergeldskandal um die Banknotendruckerei OeBS, in der er als Aufsichtsratschef saß, aufgeflogen war. Im Zuge von Aufträgen aus Syrien und Aserbaidschan sollen dortige Amtsträger bestochen worden sein. Der Prozess in der Causa startet in knapp einem Monat am Landesgericht Wien.

Durchatzcek klagt 3.000 Euro Pension im Monat ein
Duchatzcek, der alle Vorwürfe bestreitet und von "Provisionen" spricht, will unterdessen vom Gericht festgestellt wissen, dass ihm - nach 37 Jahren in der OeNB - eine Pension zusteht. Die Nationalbank bestreitet die Ansprüche, da Duchatczek am 25. Juli alle Ämter zurückgelegt und sein Dienstverhältnis beendet habe.

Vorerst geht es um 3.000 Euro im Monat, da früheren OeNB-Angestellten im ersten Ruhestandsjahr lediglich eine an der ASVG-Pensionshöhe orientierte Nationalbank-Pension zusteht. Erst danach ist die volle Firmenpension (80 Prozent des Letztbezugs) fällig - bei Duchatczek sind das 215.360 Euro pro Jahr. Mit Jahresende 2013 wurde zudem eine Abfertigung fällig, dabei dürfte es zumindest um ein Jahresgehalt von 269.200 Euro gehen.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien wies nun aber am Dienstag die Klage zurück und erklärte sich in der Sache für nicht zuständig. Grundsätzlich sehe das Notenbankgesetz ausdrücklich das Handelsgericht Wien für Streitfälle vor, nicht jedoch bei arbeitsrechtlichen Fragen, führte der Vorsitzende des Richtersenates, Helge Eckert, in seiner Begründung für die Abweisung der Klage aus.

Arbeitsgericht: "Duchatczek kein echter Arbeitnehmer"
Duchatczek sei aber als ehemaliges Direktoriumsmitglied der Notenbank und auch nach Niederlegung seines Mandats im Vorjahr nicht als echter Arbeitnehmer anzusehen, hieß es in der Begründung weiter. Der Richtersenat sah zudem keine besondere Schutzbedürftigkeit des Klägers. Duchatczek sei demnach auch nicht als arbeitnehmerähnliche Person zu qualifizieren, weshalb er seine Ansprüche auch nicht vor dem Arbeits-und Sozialgericht einklagen könne.

Anders der Anwalt von Duchatczek: "Ich bin von der Sache her eher der Überzeugung, dass das Arbeits- und Sozialgericht zuständig ist". Sein Mandant habe seine Pensions- und Abfertigungsansprüche aus einem echten Dienstverhältnis heraus erworben, nämlich in den 20 Jahren, bevor er in das Direktorium eingetreten sei, meinte Hauser. Dieses Dienstverhältnis sei nicht aufgelöst worden, sonst hätte Duchatczek schon eine Abfertigung erhalten müssen. Es sei von seiner Direktoriumstätigkeit nur "überlagert" worden.

Hauser will gegen die Entscheidung des Richtersenats beim Oberlandesgericht Wien Rekurs einbringen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des OLG kann es dem Anwalt zufolge wenige Wochen bis ein paar Monate dauern.

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