80 Prozent Sehkraftverlust hatte Margit Oberleithner bereits, als bei ihr ein rasch fortschreitender grauer Star diagnostiziert wurde. Eine schnelle OP in einem öffentlichen Spital? Fehlanzeige! "Frühestens in neun Monaten hätte ich einen Termin bekommen", erklärt die 48-Jährige. Doch weil die Buchhalterin und Lohnverrechnerin aus dem Bezirk Donaustadt kaum mehr sehen und daher nicht mehr arbeiten konnte, ging sie ins Privatspital.
Was Margit Oberleithner allerdings nicht wusste: Wer sich privat operieren lässt, darf danach laut Gesetzgebung nicht in Krankenstand gehen und muss sich Urlaub nehmen. Als die Patientin bei der Wiener Gebietskrankenkasse deshalb eine Stellungnahme einforderte, erklärte man ihr: "Sie hätten sich die neun Monate Wartezeit bis zur bezahlten OP arbeitsunfähig schreiben lassen sollen. Und im Anschluss wäre Ihr Krankenstand problemlos von uns genehmigt worden."
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