Trotz Akut-Falls

Notwendige Privat-OP kostet Frau den Krankenstand

Österreich
09.01.2014 17:02
Dass Bürokratie und gesunder Menschenverstand oft zweierlei sind, zeigt folgender Fall aus Wien: Eine Augenpatientin konnte nicht neun Monate auf einen OP-Termin im öffentlichen Spital warten und ließ den Eingriff privat vornehmen. Doch weil sie die Behandlung selbst bezahlte, will die Kassa den Krankenstand nicht finanzieren.

80 Prozent Sehkraftverlust hatte Margit Oberleithner bereits, als bei ihr ein rasch fortschreitender grauer Star diagnostiziert wurde. Eine schnelle OP in einem öffentlichen Spital? Fehlanzeige! "Frühestens in neun Monaten hätte ich einen Termin bekommen", erklärt die 48-Jährige. Doch weil die Buchhalterin und Lohnverrechnerin aus dem Bezirk Donaustadt kaum mehr sehen und daher nicht mehr arbeiten konnte, ging sie ins Privatspital.

Was Margit Oberleithner allerdings nicht wusste: Wer sich privat operieren lässt, darf danach laut Gesetzgebung nicht in Krankenstand gehen und muss sich Urlaub nehmen. Als die Patientin bei der Wiener Gebietskrankenkasse deshalb eine Stellungnahme einforderte, erklärte man ihr: "Sie hätten sich die neun Monate Wartezeit bis zur bezahlten OP arbeitsunfähig schreiben lassen sollen. Und im Anschluss wäre Ihr Krankenstand problemlos von uns genehmigt worden."

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