Wirbel in Spitälern
Neues Gesetz: Berufsberechtigung plötzlich weg
Ohne Sanitäts- und Operationsgehilfen würde der komplizierte Spitalsbetrieb nicht funktionieren - viele von ihnen haben ihre Ausbildung im Rahmen ihres Präsenzdienstes beim Bundesheer absolviert. Wollten sie sich diese auch im zivilen Bereich anerkennen lassen, mussten sie bis dato einen Nachweis über die Heeres-Ausbildung erbringen. Alles Weitere war ein Formalakt, der Landeshauptmann gab via Bescheid seinen Sanktus dazu.
Durch ein neues Gesetz betreffend medizinische Assistenzberufe tut sich jetzt aber eine gravierende Gesetzeslücke auf, die für Riesenärger und Chaos sorgt: Denn der Landeserste darf die Ausbildung nicht mehr nachträglich anerkennen, viele im Gesundheitsbereich Tätige verlieren damit ihre Berufsberechtigung.
Franz Gosch, der AK-Vizepräsident, kennt den Fall eines steirischen OP-Gehilfen, der seit 25 Jahren im Spital tätig ist, Fortbildungen absolviert hat und nun plötzlich nicht mehr arbeiten darf. Ihm droht nun die Wiederholung von bis zu 1.300 Ausbildungsstunden. "Das ist eine skandalöse Schlamperei, die umgehend repariert werden muss", forderte Gosch.
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