Mordprozess in Tirol

65-Jähriger erschoss Frau in Lokal: 20 Jahre Haft

Österreich
25.11.2013 12:26
Ein 65-jähriger Tiroler, der im Juni vergangenen Jahres eine 31-jährige Lokalangestellte mit einem Jagdgewehr erschossen hatte, ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig für schuldig.

Die Bluttat hatte sich in der Nacht auf den 26. Juni 2012 gegen 23 Uhr in einem Lokal im Ötztal (Bild) ereignet. Der 65-Jährige war zuvor mit der Angestellten in einen Streit geraten und daraufhin des Lokales verwiesen worden. Wenig später kam er jedoch mit einem Jagdgewehr bewaffnet zurück und schoss der Frau in die Brust. Die 31-Jährige wurde schwer verletzt in die Innsbrucker Klinik gebracht, wo sie wenig später verstarb (siehe Infobox).

Angeklagter: "Ich wollte sie nur erschrecken"
"Ich wollte sie nur erschrecken, aber nicht töten", hatte sich der 65-jährige Tiroler beim ersten Prozesstermin im März dieses Jahres verteidigt. Er habe zwar gewollt, dass sich ein Schuss löse, der sollte aber am Opfer vorbeigehen, erklärte der Angeklagte. Er sei zornig auf die Frau gewesen, weil er sie mit einem anderen Mann gesehen habe. Er und die Angestellte hatten laut dem Beschuldigtem zeitweise eine "lockere Beziehung".

Uneinigkeit in Bezug auf Zurechnungsfähigkeit
Bei der Verhandlung im März standen zwei Gutachten im Mittelpunkt, die jedoch zu entgegengesetzten Auffassungen bezüglich der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten kamen. So hatte Psychiaterin Adelheid Kastner dem 65-Jährigen Zurechnungsfähigkeit attestiert, ihre Kollegin Karin Kramer-Reinstadler schrieb dem Tiroler hingegen Hirnleistungsstörungen sowie ein organisches Psychosyndrom zu. Demnach sei der 65-Jährige somit nicht zurechnungsfähig gewesen.

Der Prozess wurde daraufhin vertagt und ein drittes Gutachten eingeholt. Demnach sei der Angeklagte nun doch zurechnungsfähig gewesen, wie Psychiater Reinhard Haller am Donnerstag erläuterte.

"Weder psychische Behinderung noch Wahn"
"Der Beschuldigte hat weder eine psychische Behinderung noch einen Wahn", erklärte der Experte. Die Tat lasse sich laut Haller auch nicht mit einem Vollrausch oder einem Affekt vereinen. "Der Angeklagte hatte eine mittelstarke Berauschung, die Tat war relativ komplex und verlangte viele einzelne Schritte und Überlegungen", erklärte der Psychiater dem Gericht.

Daraus ergebe sich für ihn, dass der 65-Jährige zwar höhergradig beeinträchtigt, aber dennoch zurechnungsfähig war, so der Gutachter. Die Kriterien für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher seien somit nicht erfüllt.

Tiroler einstimmig für schuldig befunden
Staatsanwalt Florian Oberhofer zog in seinem Schlussplädoyer die Verantwortung des Angeklagten, nach der er das Opfer lediglich erschrecken habe wollen, in Zweifel. "Warum hat der Angeklagte das Gewehr geladen und noch zwei weitere Patronen in der Hosentasche mitgenommen, wenn er das Opfer lediglich erschrecken wollte?", fragte der Staatsanwalt in Richtung der Geschworenen. Verteidiger Markus Abwerzger beharrte indes auf dieser Version und betonte die "stark eingeschränkte Dispositionsfähigkeit" seines Mandanten.

Die Geschworenen befanden den Tiroler einstimmig für schuldig und verhängten eine Haftstrafe von 20 Jahren. Verteidiger Markus Abwerzger meldete Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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