Sechsmonatige Sperre

Ex-Liga-Kicker gibt versuchte Manipulation zu

Sport
07.11.2013 16:52
Mit der Beichte von Mario Majstorovic, 2009 bei Kapfenberg mit Manipulationsabsichten gespielt zu haben, liegt die erste eines Akteurs im österreichischen Fußball vor. Verbandsrechtlich ist die sechsmonatige Strafe amtlich, aus straf- und zivilrechtlicher Sicht könnten weitere folgen. Die Staatsanwaltschaft ist am Zug.

Der Geständige selbst befindet sich trotz Strafmilderung auf Tauchstation. Bei der Urteilsverkündung gab sich Majstorovic wortlos. "Er sieht ein, dass es kein Lausbubenstreich war, deshalb kann man die Sperre reduzieren", so Karl Schmidt vom burgenländischen Verband, "nun ist alles gesagt."

Pangl: "Die Kollegen haben richtig gehandelt"
Aus verbandsrechtlicher Sicht wird der Akt geschlossen, Majstorovic, so er und sein Klub Draßmarkt möchten, ist im März einsatzberechtigt. "Eine super Einstellung", wird ihm übrigens heute, vier Jahre später, von Draßmarkt-Funktionär Alois Treiber attestiert.

"Die Kollegen haben richtig gehandelt", lobt Bundesliga-Vorstand Georg Pangl. Verdachtsmomente gab es seit Langem viele – nun hat erstmals ein österreichischer Kicker Betrugsabsicht gestanden. "Allein der Versuch ist im Sinne der Integrität des Fußballs nicht gutzuheißen", sagt Pangl. Bisher hatte die Liga immer wieder betont, sich ohne vorliegende Beweise schwerzutun.

Staatsanwalt am Zug
Sportlich hat Majstorovic seine Strafe ausgefasst, nun liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft. In Graz laufen Ermittlungen gegen ihn und weitere 22 Personen. Die Frage sei erlaubt, weshalb bei Majstorovic eine Suspendierung stattfand – während ein ebenfalls unter Verdacht stehender Ex-Erstliga-Kicker, gegen den im September auch verbandsrechtliche Schritte eingeleitet wurden, weiter in der steirischen Landesliga kickt.

"Weil die Grundlage eine andere ist, er wurde vorgeladen und hat alles bestritten", erklärt Gerhard Lecker vom steirischen Strafausschuss. Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft werden abgewartet. Sportanwalt Christian Flick: "Aus strafrechtlicher Sicht kann eine Freiheitsstrafe drohen, aus zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen in unbestimmter Höhe."

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(Bild: KMM)



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