Der Jugendliche war in einer Wohngruppe im Mühlviertel untergebracht, wo er am 10. März versucht haben soll, einen Betreuer mit einem Messerstich ins Herz umzubringen. Das Opfer konnte den Angriff jedoch abwehren. Der 15-Jährige wurde daraufhin in die Linzer Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wenig später aber wieder entlassen.
Tötungsvorsatz bei Attacken
Zwei Monate später war er wieder zur Behandlung im Spital, zu diesem Zeitpunkt dürfte ihm laut Gericht das Geld ausgegangen sein. Am 27. Mai überfiel der Bursch deshalb - mit einem Brotmesser bewaffnet - eine im Krankenhaus ansässige Bankfiliale. Dabei wollte er einer Angestellten in den Bauch stechen, die Frau konnte sich aber ebenfalls zur Wehr setzen und davonlaufen.
Der 15-Jährige flüchtete, wenige Minuten später klickten jedoch die Handschellen. In der Einvernahme zeigte er sich geständig. Er habe bei beiden Attacken den Vorsatz gehabt, seine Opfer zu töten, gab der Bursche an.
Hochgradige seelische Abnormität
Ein in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Jugendlichen eine hochgradige seelische Abnormität sowie eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Ohne Therapie werde der Bursche demnach auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen, deshalb wurde eine Einweisung beantragt. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt gaben vorerst keine Erklärung ab.
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