Führerscheinaffäre

Beamter manipulierte Theorieprüfungen – verurteilt

Österreich
30.10.2013 14:28
Ein 50 Jahre alter Ex-Beamter der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan in Kärnten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu 30 Monaten Haft - zehn davon unbedingt - verurteilt worden. Der Mann hatte in 15 Fällen bei der Manipulation der theoretischen Führerscheinprüfung geholfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte - er war bis zum Auffliegen des Skandals FPÖ-Gemeinderat in seiner Heimatstadt - zeigte sich vor dem Richter äußerst zerknirscht. "Das tut mir alles unermesslich leid", erklärte der Mann, der seit seiner Entlassung als Beamter von der Notstandhilfe lebt. Er entschuldigte sich auch bei der Beamtenschaft: "Jetzt glauben die Leute, alle sind korrupt."

"Geld für eine Prüfung habe ich nie genommen"
Angefangen habe alles mit der Bekanntschaft mit einem Unternehmer mit albanischem Hintergrund. Aus "falsch verstandener Freundschaft" habe er dessen Freundin durch die Führerscheinprüfung geholfen. "Sie hatte etwas unter dem Tisch und ich habe einfach weggesehen", sagte der Ex-Beamte.

Der Unternehmer sei in der Folge immer öfter an ihn herangetreten und habe um "Unterstützung", vornehmlich für Landsleute, gebeten. "Ich bin in etwas hineingeraten und nicht mehr herausgekommen", so der Angeklagte. Von dem Unternehmer sei er zwar hin und wieder mit Essenseinladungen oder Konzertkarten bedacht worden. "Geld für eine Prüfung habe ich aber nie genommen", erklärte der 50-Jährige.

Richter: "Das war schon eine große Sauerei"
Die Manipulationen bei den Prüfungen fielen an der BH im Laufe der Zeit jedoch auf. Schließlich wurde eine Videoüberwachung installiert und der Beamte mit drei Prüflingen auf frischer Tat ertappt.

"Mein Mandant bereut sehr, er hat seinen Beruf, seine soziale Stellung und sein Gemeinderatsmandat verloren", erklärte der Verteidiger. Der Schöffensenat verurteilte den 50-Jährigen dennoch zu einer empfindlichen Strafe. "Das war schon eine große Sauerei, was Sie gemacht haben. Solche Urteile müssen Signalwirkung haben", begründete Richter den Spruch. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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