"Krone"-Ombudsfrau

“Nicht vorzusorgen ist scheinbar besser!”

Ombudsfrau
30.10.2013 14:43
Rechtzeitige Vorsorge sollte sich auszahlen, dachten zwei ältere Damen aus Wien. Sie haben zu Lebzeiten vorgesorgt und die Kosten für ihr Begräbnis im Voraus bezahlt. "Bestraft" werden sie dafür vom Staat. Denn die Kosten sind nicht steuerlich absetzbar. Es fehle die Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit ...

Wer wird einmal mein Begräbnis bezahlen? Eine Frage, die viele Menschen, vor allem aus der älteren Generation, zu Lebzeiten beschäftigt. Auch Christine V. aus Wien bewegt diese Frage schon länger. Sie ist über 70 Jahre alt, alleinstehend und hat keine lebenden Verwandten mehr. "Ich möchte nach meinem Ableben nicht in einem Armengrab landen", erklärt die rüstige Wienerin. Gemeinsam mit einer Freundin hat sie deshalb beschlossen, die Kosten schon zu Lebzeiten bei der Bestattung Wien zu bezahlen. Jeweils rund 7.000 Euro haben die Damen dafür hingeblättert.

Diese Kosten wollten die beiden als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. "Das Finanzamt wollte die Sterbeurkunden sehen, die es freilich noch nicht gibt", wandten sich die Damen empört an uns.

Die Erklärung aus dem Finanzministerium ist enttäuschend. Denn damit eine außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar ist, muss sie einerseits außergewöhnlich und andererseits zwangsläufig sein. Als Laie würde man meinen, dass das auf Begräbniskosten zutrifft. Doch laut Finanzministerium ist das nicht der Fall.

Außergewöhnlich ist eine Belastung, wenn sie höher ist als eine, die alle anderen Steuerpflichtigen auch betrifft. Zwangsläufig ist sie, wenn man sich ihr etwa aus rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Besonders absurd ist dazu Folgendes: Hätten die Damen die Vorsorge über eine Sterbekasse abgeschlossen, wären die Kosten absetzbar! "Nicht vorzusorgen ist also besser, dann hätten meine Freundin und ich jetzt jeweils 7.000 € mehr auf dem Konto", ärgert sich Frau V.

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