Mit dem Gesetzespaket will die EU ihre gemeinsamen Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 auf den neuesten Stand bringen. Die Mitgliedsstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bisher sehr unterschiedlich aus. Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU. Das soll sich ändern (siehe Infobox). Streit gibt es allerdings um die Details. So will die EU-Kommission die Strafen für Firmen auf eine Million Euro oder zwei Prozent des Umsatzes beschränken.
Datenschutzreform "dringend nötig"
"Die vom Parlament geforderte Datenschutzverordnung der EU ist dringend nötig", sagte der Berichterstatter, der Grünen-Politiker Jan-Philipp Albrecht. Immer häufiger würden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dadurch umgangen, dass Unternehmen sich Schlupflöcher im fragmentierten Datenschutzrecht Europas suchen oder gänzlich von außerhalb auf den EU-Binnenmarkt kommen", sagte er.
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hofft auf einen Durchbruch beim europäischen Datenschutz: "Die NSA-Affäre hat verdeutlicht, wie wichtig klare Vorgaben für den Umgang mit persönlichen Daten auf europäischer und internationaler Ebene sind", sagte er der "Welt". Die Grundverordnung biete die Chance, "den Reformstau im Datenschutzrecht endlich aufzulösen und zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern".
Länder zögern offenbar
Doch auch nach dem positiven Votum des Ausschusses ist der Weg für das Paket noch nicht frei. Mit den EU-Ländern muss noch verhandelt werden. Wenn alles gut geht, könnten die Verhandlungen bis zum Frühjahr abgeschlossen werden. Schaar kritisierte die zögerliche Haltung im EU-Rat. Er habe den Eindruck, "dass einige Mitgliedsstaaten kein großes Interesse an einer zügigen Verabschiedung eines starken harmonisierten Datenschutzrechts haben".
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