Die Lokalbesucher hatten ihre Getränke zur Raucherinsel ins Freie mitgenommen. Laut Strafverfügung sei dadurch "eine öffentliche Verkehrsfläche zu verkehrsfremden Zwecken" missbraucht worden. Chalupecky hätte dafür eine eigene Bewilligung benötigt, die er jedoch nicht hat. Also sind beim ersten Verstoß 49 Euro fällig.
Klare Gesetze gefordert
Die Wirtschaftskammer spricht von einem Präzedenzfall. "Der Gesetzgeber will immer mehr Nichtraucherlokale. Das zwingt Raucher nahezu vor die Tür. Es kann nicht sein, dass auch das noch extrem erschwert wird", so Peter Dobcak (links). Der Wiener Vize-Gastro-Chef will mit der Exekutive den Anlassfall klären und fordert klare Gesetze. "Was ist, wenn jemand im Supermarkt eine Dose Bier kauft und diese auf der Straße trinkt?"
Keine Strafe hätte der Wirt erhalten, wenn die Gäste ihre Gläser im Lokal gelassen hätten. "Was soll das? Ich kann doch nicht allen nachjagen", so Chalupecky, der den Bescheid beeinspruchen wird.
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