OGH fällt Urteil

Niemand muss sich mehr Taubendreck gefallen lassen

Österreich
19.10.2013 17:00
Taubenkot - egal wohin man schaut. Und dann füttern die Nachbarn auch noch die ungebetenen Gäste und sorgen obendrein mit Gestrüpp an der Hausmauer für ein erhöhtes Aufkommen der Vögel. Stress unter Anrainern ist damit vorprogrammiert. Doch jetzt machte der Oberste Gerichtshof mit einem Urteil dem Taubendreck ein Ende: Die Verschmutzung durch das Federvieh muss sich niemand mehr gefallen lassen.

Stein des Anstoßes war der Streit zweier Nachbarn in der Wiener Innenstadt: Das Gestrüpp auf der Dachterrasse seiner Anrainerin, so der Kläger, lockte immer wieder Unmengen von Tauben an, die dann wiederum auf seinem Innenhof ihre ekelhaften Häufchen machten. Die beschuldigte Nachbarin bestritt jedoch jeglichen Zusammenhang zwischen der Invasion der Tiere und ihren Pflanzen. Irgendwann reichte es dem Wiener und er zog vor Gericht.

Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Seine Nachbarin sei nicht verpflichtet, Gegenmaßnahmen gegen das Verhalten wilder Tiere zu ergreifen. Die Sache ging daraufhin bis zum Obersten Gerichtshof, und da hieß es nun: In Zukunft muss es sich niemand mehr bieten lassen, wenn "unübliche Nutzung", "unübliche Bepflanzung" oder Füttern dazu führen, dass Vögel den eigenen Grund und Boden verunreinigen.

Im konkreten Fall müsse nun noch geklärt werden, ob die Bepflanzung auf der Dachterrasse als ortsunüblich zu qualifizieren ist und ob dadurch Tauben angelockt werden. Grundsätzlich verwies das Höchstgericht aber darauf, dass ein Abwehranspruch bestehe, sollten die Beeinträchtigungen durch menschliches Handeln wie das Füttern der Tauben oder durch eine Rechtswidrigkeit wie über die Grundstücksgrenze hängende Pflanzen entstanden sein.

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