Verwarngeld kassiert

Sbg: Falsche Polizisten wegen Betruges vor Gericht

Österreich
17.10.2013 12:24
Ein 41-jähriger Deutscher und dessen 21-jähriger Freund haben sich am Donnerstag wegen schweren Betruges am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Die beiden hatten sich im vergangenen Sommer als Polizisten ausgegeben und von einem vermeintlichen Verkehrssünder 75 Euro kassiert. Der Ältere wurde zu neun Monaten bedingter Haft plus 720 Euro Geldstrafe verurteilt, der Jüngere nahm das Diversionsangebot einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro an.

Die Beschuldigten waren am 10. August im Auto zu ihrem Arbeitgeber auf der Tauernautoban in Salzburg unterwegs. Als ein Italiener mit seinem Wagen die zwei Berufskraftfahrer mit 150 km/h überholte, setzten sie ihm nach und winkten ihn mit einer Anhaltekelle bei der Raststätte in Golling zur Seite. Sie forderten 75 Euro Verwarngeld und händigten dem Touristen eine - mit polizeilichem Rundsiegel versehene - Quittung aus. Zur Untermauerung ihrer Autorität trugen sie T-Shirts mit der Aufschrift "Polizei".

Der Italiener bezahlte zwar die Strafe, da ihm die Aktion jedoch seltsam vorkam, notierte er sich das Kennzeichen des Audis und erstatte Anzeige. Echte Beamte forschten die falschen Kollegen einen Tag darauf an ihrem Wohnort im Flachgau aus.

41-Jähriger wollte "Polizei spielen"
Das Duo zeigte sich beim Prozess geständig. Auf die Idee, den Italiener abzustrafen, war der 41-Jährige gekommen. Er sei Polizeifanatiker und habe einmal "Polizei spielen" wollen, gab er als Motiv an. Die Kelle und die Shirts mit der Aufschrift hatte er im Internet bestellt, die Formulare mit dem Siegel selbst zusammengebastelt.

Wegen des "Polizeispielens" verlor der mehrmals vorbestrafte Deutsche seinen Job als Kraftfahrer und den Nebenjob als Security. Richterin Bettina Maxones-Kurkowski hegte keinen Zweifel daran, dass der jüngere Angeklagte - er hatte das Winken mit der Kelle übernommen - bei dem Schwindel nur eine untergeordnete Rolle spielte. Wenn er die Geldbuße bezahlt hat, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt und er bleibt gerichtlich unbescholten. Der Schuldspruch und die Diversion sind bereits rechtskräftig.

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