Strafe nach 5 Jahren

Sbg: Kurioser Streit mit Amt rund um Thujenhecke

Österreich
17.10.2013 08:32
Im Zuge eines kuriosen Rechtsstreits mit der Abteilung 6 des Salzburger Magistrats hat sich ein 90 Jahre alter Hausbesitzer an die "Krone" gewandt. Der rüstige Pensionist soll nämlich für die Pflanzung einer Thujenhecke doppelt Strafe zahlen - insgesamt 1.680 Euro.

Walter W. besitzt ein schönes Haus in ruhiger Lage an der Schlossstraße in Salzburg-Parsch. Bis vor einigen Jahren wurde der große Garten an einer Seite von acht Fichten begrenzt. "Die Bäume sind in den Jahren größer geworden. Mein Nachbar beschwerte sich durchaus zu Recht, dass zu viel Schatten auf sein Grundstück fiel", berichtet der 90-Jährige. Also einigte man sich darauf, die ohnehin schon morschen Fichten zu fällen. Als Ersatz wurde Walter W. vom Magistrat die Pflanzung von acht Laub- oder Nadelbäumen vorgeschrieben.

1.680 Euro Strafe
"Ich bot an, eine 30 Meter lange Hecke mit 40 Thujen zu pflanzen, die ja zu den Nadelbäumen zählen. Die sollten durch regelmäßigen Schnitt auf drei Meter Höhe gehalten werden", schildert Walter W.
Der Nachbar war mit dieser Lösung zufrieden. Auch vom Amt kam kein Einwand. Doch jetzt, nach fünf Jahren, bekam der Hausbesitzer plötzlich eine Straferkenntnis über 880 Euro und eine zusätzliche Zwangsstrafe über 800 Euro zugestellt, weil er angeblich die Vorschriften nicht eingehalten habe.

"Das ist Unsinn in Reinkultur"
"Ich habe sie sogar übererfüllt, das wird mir jetzt angelastet. Ich soll 32 Pflanzen wieder entfernen, damit nur die ursprünglich geforderten acht stehen bleiben. Das ist Unsinn in Reinkultur, ich pflanze freiwillig keinen einzigen Baum mehr", erklärt W.

Inzwischen hat der 90-Jährige Berufung eingelegt. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.

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