"Verwerfliche Taten"

Arzt betatschte Bub (8): OLG erhöht Haftstrafe

Österreich
09.10.2013 13:13
Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für einen Arzt, der sich an einem Achtjährigen vergriffen und obendrein eine Vielzahl von Kinderporno-Fotos gemacht hatte, am Mittwoch verschärft. Der Angeklagte war Ende Februar zu einer unbedingten Geldstrafe und einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre verurteilt worden - Staatsanwaltschaft wie auch der Verurteilte gingen jedoch in Berufung. Nun wurde die Haftstrafe erhöht, der Mediziner rechtskräftig zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt.

Dem Arzt, der inzwischen in Deutschland arbeitet, warf die Anklage in dem Fall vor, einen Achtjährigen bei einem von ihm veranstalteten Ferienlager in Italien unsittlich berührt zu haben. Darüber hinaus habe er jahrelang von Knaben pornografische Aufnahmen gemacht.

Gegen den Schuldspruch des Landesgerichtes Wels wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger erhob er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Verurteilung zu einem Jahr bedingt sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro. Das war ihm zu hoch. Außerdem lehnte der Mediziner die Verpflichtung zur Zahlung von Teilschmerzensgeld an das Opfer ab.

Mögliches Tätigkeitsverbot wird neu verhandelt
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch weitgehend, nur das vom Erstgericht verhängte fünfjährige Tätigkeitsverbot in Vereinen oder Einrichtungen, die mit der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, hob er auf. Das muss erneut verhandelt werden.

Aber auch die Staatsanwaltschaft berief. Sie wollte keine Geldstrafe, sondern eine höhere und zumindest teilbedingte Haft. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht war für den Angeklagten nicht gerade vorteilhaft, dass er der Anordnung des Gerichtes, Bestätigungen über eine Therapie vorzulegen, nicht folgte und sich zwar reumütig zeigte, aber zu den Vorfällen teils bagatellisierende Äußerungen machte, die bei den Zuhörern im Saal zumindest Kopfschütteln auslösten.

Teils unbedingte Haft als Abschreckung
Das Oberlandesgericht lehnte schließlich die Berufung des Angeklagten ab und gab jener der Staatsanwaltschaft teilweise statt. Dass die Strafe nicht noch höher ausfiel, war dem Umstand zu verdanken, dass sich das Verfahren lange hingezogen hatte, was zugunsten des Angeklagten angerechnet wird. Unter anderem aus Gründen der Abschreckung für den Beschuldigten und als Zeichen an die Öffentlichkeit, wie verwerflich solche Taten sind und deshalb entsprechend geahndet werden, wurde die Haftstrafe teilweise unbedingt verhängt.

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