Einheitliche Regeln

EU: Grünes Licht für neue Piloten-Arbeitszeiten

Ausland
09.10.2013 12:32
Das EU-Parlament hat am Mittwoch den Vorschlag der EU-Kommission zu neuen Piloten-Arbeitszeiten abgesegnet. Darin wird unter anderem die maximale Nachtflugzeit mit elf Stunden begrenzt. 387 Mandatare waren gegen die Resolution der Grünen, die eine Ablehnung vorschlugen, 218 Stimmen dafür. Die neuen Regeln werden damit in rund zwei Jahren in Kraft treten.

Elf Stunden Nachtflugzeit bedeutet weniger als der Status quo, der national geregelt ist und in Österreich beispielsweise elf Stunden und 45 Minuten beträgt. Außerdem kam EU-Verkehrskommissar Siim Kallas den Abgeordneten zuletzt entgegen, die noch im Verkehrsausschuss vor wenigen Tagen seinen Vorschlag abgelehnt hatten.

"Ermüdungscheck" nach zehn Stunden Flugzeit
So soll es bei Nachtflugzeiten nach zehn Stunden für die elfte Stunde einen "Ermüdungscheck" geben. Insgesamt soll eine Kombination aus Bereitschafts- und Arbeitszeiten künftig nicht mehr als 18 Stunden überschreiten dürfen.

EU-Abgeordneter: "Flugsicherheit verbessert"
Der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker zeigte sich über den "ausgewogenen Kompromiss" erfreut. Damit würden nicht nur Verbesserungen für Piloten und Besatzungen erreicht und europaweit Mindeststandards garantiert, sondern auch "der Flugsicherheit wird ein großer Dienst erwiesen". Gleichzeitig sei sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin genügend Spielraum für entsprechende soziale und arbeitsrechtliche Vorschriften haben, die über die Mindeststandards hinausgehen.

Im Vorfeld hatte die Kommission einige Ängste der europäischen Pilotenvereinigungen zu zerstreuen versucht und immer wieder betont, dass es zwar zu einer Vereinheitlichung der Standards käme, die Flugzeiten jedoch nicht erhöht würden. Auch die Vorwürfe, wonach auf Langstreckenflügen nicht mehr drei Piloten erlaubt seien, sondern nur zwei, wurden stets abgewiesen. Es gebe ein Minimum von zwei Piloten - aber keine Fluglinie werde daran gehindert, mehr Piloten mitzunehmen, hatte Kommissar Kallas vor der Abstimmung am Mittwoch erklärt.

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