Die damals 24 und 21 Jahre alten Männer haben in der Nacht auf den 27. Jänner 2013 nach einer privaten Party eine Weinflasche mit Benzin gefüllt. Sie zündeten sie an und warfen sie gegen die Fassade des Holzhauses. Zu dem Zeitpunkt befanden sich 23 Menschen im Gebäude. Der Brandschaden blieb gering, verletzt wurde niemand. Ein Brandsachverständiger erklärte vor Gericht, so wie der Brandsatz ausgeführt und geworfen wurde, sei die Wahrscheinlichkeit einer Feuersbrunst gering gewesen. Der Großteil des Inhalts versickerte im Boden, der Brand erlosch rasch.
Die bisherige Unbescholtenheit der beiden Männer wertete das Gericht mildernd. Zudem sei ein nur geringer Schaden entstanden, den die beiden bereits wiedergutmachten. Es sei beim Versuch geblieben, auch hätten die beiden Angeklagten vor Gericht Reue gezeigt und sich bei den Bewohnern des Flüchtlingshauses entschuldigt, erläuterte Richter Martin Mitteregger, Vorsitzender des Schöffensenats. Der 22-Jährige habe sich zudem selbst gestellt. "Sie haben Riesenglück gehabt, dass nicht mehr passiert ist", so der Richter zu den Angeklagten.
Dass die Tat keinen rechtsradikalen Hintergrund hatte, wollte der Schöffensenat nicht glauben. Der 25-Jährige gehörte zur rechten Szene und habe auch einem Freund gegenüber geäußert, ihm passe es nicht, dass die Flüchtlinge in dem Haus wohnten. Zudem sei bekannt, dass sich der Mann in angetrunkenem Zustand ausländerfeindlich äußere, so der Senat.
Auch der Schilderung der beiden Männer, sie hätten den Brandsatz eigentlich auf einer Wiese testen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. Die beiden hätten sich durchaus damit abgefunden, dass ein Brand entstehe. Die Männer erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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