Den Stein ins Rollen hatte der Verwaltungsgerichtshof mit einer allgemeinen Klarstellung während eines Verfahrens im Juni gebracht. Laut der Auffassung des VwGH sei es unzumutbar für Nichtraucher, beispielsweise auf dem Weg zur Toilette durch den Raucherbereich gehen zu müssen. Somit müssen Wirte nun dafür Sorge tragen, dass Nichtraucher zu keiner Zeit mit dem Raucherbereich in Kontakt kommen.
Wirte fühlen sich im Regen stehen gelassen
Diese Klarstellung des VwGH sorgt bei den Wirten für Unverständnis und teils heftige Kritik. Viele fühlen sich von der Politik im Regen stehen gelassen. Denn um die Auflagen des Tabakgesetzes zu erfüllen, hätten Gastronomen laut Helmut Hinterleitner von der WKÖ rund 96 Millionen Euro in Raumkonzepte und Umbauten gesteckt - die sich aufgrund des Entscheids jedoch als "völlig nutzlos" herausgestellt hätten. Damit nicht genug, müssten nun erneut Investitionen getätigt werden, um der Klarstellung zu entsprechen, wie Hinterleitner und Pollischansky am Montag bei einer Pressekonferenz erklärten.
Lokalbesitzer fordern Rechtssicherheit
"Es geht hier auch um die Rechtssicherheit", so Hinterleitner. Er bezieht sich dabei auf eine Anfrage an das Gesundheitsministerium im Jahr 2008. Damals hatte das Ministerium laut dem WKÖ-Wirteobmann bekräftigt, dass "das Durchschreiten von Raucherräumen den Nichtrauchern zumutbar" sei. An diesen Aussagen hätten sich die Lokalbesitzer orientiert.
Für Pollischansky ist die nun erfolgte Kehrtwende der Rechtsauslegung völlig unverständlich: "Ein Weg über den Gürtel ist schädlicher als die zehn Sekunden, die man durch den Raucherraum geht." Der Lokalbesitzer will sobald als möglich die Amtshaftungsklage gegen die Republik mit der Forderung von 30.000 bis 50.000 Euro Schadenersatz am Wiener Landesgericht einbringen.
Republik droht millionenschwere Klagewelle
Das Urteil könnte richtungsweisend sein. "Ich bin allerdings nur der Erste", gab Pollischansky zu bedenken. Bei Erfolg wollen die Wirte unter Umständen auf die vollen 96 Millionen Euro klagen. Zweites Ziel sei die Forderung nach der Reparatur des Gesetzes. "Wir wollen den Ist-Zustand der letzten Jahre wieder, dadurch würden sich alle Probleme erübrigen", erklärte Hinterleitner.
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