19 Jahre Haft

Pensionistin im Jahr 2006 ermordet – Täter nun verurteilt

Österreich
27.05.2013 15:58
Im Prozess um die Ermordung einer 73-jährigen Pensionistin im Jahr 2006 in der burgenländischen Ortschaft Pöttsching hat ein Geschworenensenat am Montag mit fünf zu drei Stimmen einen Schuldspruch gefällt. Der Angeklagte, ein 43-jähriger gebürtiger Türke, wurde zu 19 Jahren Haft verurteilt. Er hatte während des gesamten Prozesses seine Unschuld beteuert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit.

Die Pensionistin war am 30. Juli 2006 in ihrem Haus in Pöttsching brutal getötet worden: Der Täter hatte laut den Expertisen der Sachverständigen mehrmals auf die Frau eingestochen, ihr schließlich den Hals nach hinten überstreckt und seinem Opfer die Kehle durchgeschnitten.

Unvollständige DNA-Spur sichergestellt
Für Staatsanwältin Petra Schweifer deuteten im Prozess alle Indizien auf den 43-Jährigen als Täter hin: Der Angeklagte, der 2005 einige Tage im Auftrag eines Gärtners bei der 73-Jährigen gearbeitet hatte, habe sich im Jahr darauf in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Am Tag der Tat sei er mit dem Auto nach Pöttsching gefahren, habe die Frau von der Terrasse ins Haus gedrängt und dann den Mord begangen.

Als entscheidenden Beweis der Anklage führte die Staatsanwältin eine DNA-Spur ins Treffen. Das am Opfer sichergestellte spezifische Profil, bei dem das Y-Chromosom extrahiert wurde, sei zwar "keine vollständige DNA", jedoch eine identifizierbare Spur, die der Angeklagte in seinen Genen trage, so Schweifer. Zudem habe der 43-Jährige kein Alibi und bei den ersten Befragungen durch Ermittler gelogen. Beim Tod der Frau durch die Halsschnitte gebe es außerdem eine Übereinstimmung mit dem "Schächten", welches der Angeklagte von seinem Vater erlernt habe.

Genetisches Profil ohne Beweiskraft
Dem widersprach Verteidigerin Banu Kurtulan: Es gebe keinen einzigen aussagekräftigen Beweis dafür, dass ihr Mandant den Mord verübt habe. Das sichergestellte genetische Profil habe "keine Beweiskraft - das ist, wenn überhaupt, ein Indiz", meinte die Anwältin. "Ich glaube, dass wir hier nichts gehört haben, was meinen Mandanten mit hundertprozentiger Sicherheit zum Mörder macht", so Kurtulan, die für einen Freispruch im Zweifel plädierte.

Der Angeklagte sagte aus, dass er sich nicht im Haus der 73-Jährigen aufgehalten habe. Er sei während der Arbeit lediglich im Garten gewesen und habe mit der Pensionistin auch nicht gesprochen.

"Da muss sehr viel Aggression vorgelegen haben"
Im Verlauf des dreitägigen Prozesses wurden insgesamt fünf Sachverständige gehört. Der medizinische Sachverständige Johann Missliwetz beschrieb den Angriff auf die 73-Jährige als "kombinierte Attacke mit einem Messer": Nach mehreren Stichen habe der Täter der Frau noch die Kehle durchschnitten und dabei Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Diese Verletzung könne innerhalb von einer bis eineinhalb Minuten zum Tod durch Blutverlust führen.

Kriminalpsychologe Thomas Müller erläuterte, die Tat sei als "persönliches Tötungsdelikt" zu klassifizieren. Gegen ein Bereicherungsdelikt spreche das Gesamtbild: Der Halsschnitt sei als "Overkill" einzustufen: "Da muss sehr viel Aggression vorgelegen haben", meinte Müller.

Der Geschworenensenat sprach den 43-Jährigen schuldig: Als mildernd habe das Gericht den bisher ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten berücksichtigt. Erschwerend sei die besonders brutale Vorgangsweise bei der Tat, begründete die Vorsitzende das Urteil. Die Strafe wurde als Zusatz-Freiheitsstrafe für eine bereits bestehende Verurteilung wegen Sachbeschädigung ausgesprochen.

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