"Leben bedroht"

Pakistan: Musharraf nach Haftantrag auf der Flucht

Ausland
18.04.2013 12:32
Der pakistanische Ex-Präsident Pervez Musharraf befindet sich nach einem Haftbefehl auf der Flucht. Ein Gericht in Islamabad ordnete am Donnerstag seine Festnahme an, doch Musharraf konnte den Gerichtssaal unter dem Schutz seiner Leibwächter verlassen und entkommen. Er begründete seine Flucht mit "spezifischen und glaubwürdigen psychischen Drohungen" gegen sein Leben.

In einer am Donnerstagnachmittag auf Musharrafs Facebook-Seite veröffentlichten Erklärung kritisierte der Ex-Präsident den zuvor vom Obersten Gericht in Islamabad erlassenen Haftbefehl als Teil eines "persönlichen Rachefeldzugs" gegen ihn.

Die Entscheidung gegen eine Verlängerung der Kaution sei "ungerechtfertigt" und "ohne Präzedenzfall", heißt es in der Erklärung. Nach der Verhandlung sei er "angesichts von spezifischen und glaubwürdigen Drohungen gegen mein Leben" von seinem Personenschutz in sein Haus in Islamabad eskortiert worden. Musharraf kündigte eine Berufung gegen die Gerichtsentscheidung an.

Mit dem Erlass des Haftbefehls gegen Musharraf betritt Pakistans Gerichtswesen Neuland. Bisher galt das ungeschriebene Gesetz, dass hochrangige Militärs, die das Land jahrzehntelang regiert hatten, ungeschoren davonkommen.

"Hoffnung auf vorurteilsfreie Entscheidung"
Der Ex-Präsident äußerte die Hoffnung auf eine "vorurteilsfreie" Entscheidung der Höchstrichter in seinem Fall. Ansonsten könnte es zu "unnötigen Spannungen zwischen den unterschiedlichen Grundfesten des Staates sowie zu einer möglichen Destabilisierung des Landes" kommen, warnte er. Beobachter sehen in dieser Formulierung eine Anspielung auf die bedeutende Rolle des pakistanischen Militärs, in dem der frühere General immer noch starken Rückhalt hat.

Musharraf, der das Land von 1999 bis 2008 regiert hatte, war nach vier Jahren im Exil Ende März nach Pakistan zurückgekehrt, um mit seiner Partei All Pakistan Muslim League zur Parlamentswahl am 11. Mai anzutreten. Dies wurde ihm jedoch diese Woche gerichtlich untersagt.

Drei Ermittlungsverfahren gegen Musharraf
Gegen den ehemaligen Machthaber wird wegen der Verhängung des Ausnahmezustands und der Verhaftung von ihm nicht genehmen Richtern im Jahr 2007 ermittelt. Pakistanische Anwälte werfen Musharraf einen Verstoß gegen die Verfassung und Hochverrat vor.

Außerdem wird im Zusammenhang mit dem tödlichen Attentat auf die ehemalige Regierungschefin Benazir Bhutto 2007 sowie wegen eines tödlichen Militärangriffs auf einen Rebellenführer im Jahr 2006 gegen den Ex-Präsidenten ermittelt.

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