Kammer in Sinnkrise

Der Bundesrat: Kaderschmiede und Ausgedinge

Österreich
26.03.2013 17:52
Nach dem Wechsel von Kärntens scheidendem Landeshauptmann Gerhard Dörfler in den Bundesrat stellt sich einmal mehr die Frage: Wofür steht die zweite Kammer in Österreichs Parlament? Rufe, die Länderkammer zu reformieren oder komplett abzuschaffen, kommen seit Jahren nahezu aus allen politischen Lagern. In der Tat ist die Macht des Gremiums beschränkt, die Parteien benutzen den Bundesrat wahlweise als Kaderschmiede oder Ausgedinge.

Gerhard Dörfler musste in Klagenfurt also Platz machen. Die gebeutelte FPK wollte mit der Weglobung ihres in Ungnade gefallenen ehemaligen Aushängeschildes ein Signal der Erneuerung setzen. Für Dörfler selbst dürfte das eher nicht der Fall sein: Er zieht in den wenig glamourösen Bundesrat ein und übernimmt offenbar den Platz von Franz Pirolt. Am Wochenende war der Deal möglich geworden, nachdem bekannt geworden war, dass Pirolt den Platz der zurückgetretenen Kärntner Landtagsabgeordneten Wilma Warmuth übernehmen soll (siehe Infobox).

In der Vergangenheit war es mehrfach zu derartigen Rochaden gekommen. Etwa im Fall John Gudenus: Der ehemalige Freiheitliche Nationalratsabgeordnete musste 1995 zurücktreten, nachdem er indirekt die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestritten hatte. Kurz darauf zog er in den Bundesrat ein, wo er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2005 saß.

Im umgekehrten Fall wird der Bundesrat auch gern als Kaderschmiede genutzt, um politischen Talenten einen ersten Kontakt zur Bundespolitik zu ermöglichen. Jüngstes Beispiel ist der steirische SPÖ-Bundesrat Gerald Klug, der vor wenigen Wochen als Nachfolger von Norbert Darabos zum Verteidigungsminister ernannt wurde.

Reformieren oder abschaffen?
Doch nicht nur umstrittene Personalbesetzungen bringen den Bundesrat regelmäßig ins Gespräch. Auch seine beschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten sind vielen Politikern ein Dorn im Auge. Zuletzt hatte das BZÖ mehrfach für eine Abschaffung plädiert. Auch die Grünen wollen entweder eine umfassende Reform oder ein Ende der zweiten Parlamentskammer. Teile der ÖVP sprachen sich in der Vergangenheit dafür aus, den Bundesrat direkt mit Mitgliedern der Landesregierungen zu besetzen, um Kosten zu sparen. So soll eine Länderkammer nach deutschem Vorbild entstehen.

Abstimmung in der Infobox: Soll der Bundesrat abgeschafft werden?

Faktum ist, dass der Bundesrat in Österreich weit weniger Mitbestimmungsrechte hat als die zweiten Kammern in anderen Demokratien. So haben etwa die Senate in Washington oder Rom wesentlich mehr Möglichkeiten, aktiv in die Tagespolitik einzugreifen. In den USA können dort Gesetze verhindert werden, in Wien höchstens verschoben. Die Bewegungsfreiheit des österreichischen Bundesrates beschränkt sich auf folgende Punkte:

Einspruchsrecht: Jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird unverzüglich dem Bundesrat übermittelt. Dieser kann innerhalb von acht Wochen einen begründeten Einspruch erheben. In diesem Fall muss der Nationalrat seinen ursprünglichen Beschluss aber bloß wiederholen und das Gesetz tritt in Kraft ("Beharrungsbeschluss") - der Bundesrat hat keine zweite Einspruchsmöglichkeit. Einige Beschlüsse des Nationalrates, darunter auch so bedeutende wie das Budget, werden dem Bundesrat überhaupt nur zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Zustimmungsrecht: Dieses Recht kommt dem Bundesrat bei Verfassungsgesetzen bzw. -bestimmungen zu, durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollzug eingeschränkt wird, sowie bei jenen Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes, die den Bundesrat selbst betreffen. Hier hat die Länderkammer ein tatsächliches Vetorecht.

Gesetzesanträge: Der Bundesrat kann auch selbst Gesetzesanträge stellen. Diese werden direkt dem Präsidenten des Nationalrates übermittelt.

Kontrollrechte: Wie der Nationalrat verfügt auch der Bundesrat über Kontrollrechte, sogenannte Interpellationsrechte. Die klassische Interpellation ist die schriftliche Anfrage. Anfragen an Mitglieder der Regierung, die während einer Sitzung eingebracht werden, können unter bestimmten Voraussetzung dringlich behandelt werden. In EU- Angelegenheiten hat der Bundesrat die Möglichkeit, mit einer Subsidiaritätsrüge oder Subsidiaritätsklage Richtlinienentwürfe oder andere Gesetzgebungsinitiativen der Europäischen Kommission zu beeinspruchen.

Landeshauptleute: Landeshauptleute haben das Recht, sich zu Angelegenheiten ihres Bundeslandes während einer Sitzung des Bundesrates zu Wort zu melden.

Zusammensetzung: Im Bundesrat sind die Länder im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl vertreten. Die Gesamtmitgliederzahl kann sich entsprechend der Bevölkerungsentwicklung verändern. Derzeit gibt es 62 Bundesräte. Das größte Kontingent stellt Niederösterreich mit zwölf, elf Vertreter werden jeweils aus Oberösterreich und Wien entsandt. Es folgt die Steiermark mit neun Bundesräten, Tirol verfügt in der Länderkammer über fünf Repräsentanten, Kärnten und Salzburg haben je vier. Nur je drei Bundesräte dürfen das Burgenland und Vorarlberg entsenden.

Wahl: Gewählt werden die Bundesräte von den Landtagen der einzelnen Bundesländer für die Dauer der jeweiligen Landesgesetzgebungsperiode. Parteipolitisch setzt sich der Bundesrat derzeit aus 27 ÖVP-Vertretern, 22 Sozialdemokraten, sieben FPÖ-Mandataren, drei Grünen, zwei FPK-Abgeordneten und einem Vertreter der Tiroler Liste Dinkhauser zusammen. Der Präsident der Länderkammer wechselt halbjährlich bei Übergabe des Vorsitzes in der Landeshauptleutekonferenz. Zum Zug kommt jeweils ein Vertreter der stärksten Fraktion im Bundesland, der vom Landtag bestätigt wird.

Tagung: Der Bundesrat tagt in Permanenz, es gibt keine Gesetzgebungsperioden wie beim Nationalrat. Dennoch legt auch die zweite Parlamentskammer eine Sommerpause ein.

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