Der Angeklagte erklärte, er habe bei der Beamtin mehrmals nachgefragt, wie es um den Antrag seiner Frau stehe, die er nach Österreich nachholen will. Er selbst ist seit sieben Jahren hier, spricht gut Deutsch und verdient mit zwei Jobs 2.200 Euro netto. Die Sache eilte so, weil die Frau schwanger ist, mittlerweile im achten Monat. "Sie hat gesagt, Schwangerschaft ist keine Krankheit, und ich kann bis zur Bundespolizei gehen", erzählte der Beschuldigte von seinen Erfahrungen mit dem Amt.
Schließlich sei er zum Chef der Beamtin gegangen, und von da weg habe sie überhaupt nicht mehr mit ihm gesprochen, sondern immer gleich aufgelegt, wenn er angerufen habe. "Ich habe das nie gesagt, ich habe keine Waffen, ich bin ein ruhiger Mensch. Ich glaube, sie war böse, weil ich zu ihrem Chef gegangen bin", meinte der Angeklagte.
Akt gleich erledigen "geht nicht"
Die Zeugin betonte vor Gericht, das jeder Akt eben seine Zeit brauche: "Nur weil jemand dauernd nachfragt, können wir diesen Akt nicht vorziehen", so die Beamtin unbeeindruckt. Auch ihre Kollegin habe miterlebt, dass der junge Mann dauernd nachgefragt habe, und schließlich wollte sie schon gar nicht mehr mit ihm reden. "Wäre es nicht das Einfachste gewesen, den Akt gleich zu erledigen?", gab Richter Erik Nauta zu bedenken. "Das geht nicht", lautete die Antwort.
"Situationsbedingte verbale Übertreibung"
Der Richter konnte jedenfalls die Verzweiflung des Nigerianers in gewisser Weise nachvollziehen. "Ich habe den Eindruck, Sie sind dort ein wenig ausgebremst worden", meinte er zum Angeklagten, den er freisprach. "Es ist vieles möglich, aber ich bin mir nicht sicher, dass Sie das gesagt haben. Und wenn, war es eine situationsbedingte verbale Übertreibung", schloss der Richter, und der Nigerianer ging sichtlich erleichtert davon. Sein Akt ist übrigens noch immer nicht bearbeitet.
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