Düstere Prognose

29-Jähriger stach auf Eltern ein – in Anstalt eingewiesen

Österreich
22.03.2013 13:15
Ein 29-jähriger Mann, der im September 2012 in Vorarlberg mit einem Küchenmesser mehrfach auf seine Eltern eingestochen hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen kamen einstimmig zum Schluss, dass der psychisch kranke Mann seinen Vater habe töten wollen und deshalb einen Mordversuch begangen habe. Im Fall der Mutter sahen sie eine Körperverletzung. Laut Gutachten war der Mann zur Tatzeit aber nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 29-Jährige leidet an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Offenbar unter dem Einfluss eines psychotischen Schubs ging der Mann am 28. September 2012 auf seine Eltern los. So drang er gegen 23 Uhr mit einem Küchenmesser ins Schlafzimmer ein, stürzte sich auf das schlafende Paar und stach mehrfach auf Vater und Mutter ein.

Der 48-Jährige Mann erlitt beim Angriff schwerste Verletzungen und musste im Spital notoperiert werden. Auch die ein Jahr jüngere Mutter wurde schwer verletzt, konnte aber nach der Tat per Notruf die Polizei verständigen. Beim Eintreffen der Beamten befand sich der 29-Jährige noch in der Wohnung und konnte festgenommen werden.

In ihrer Beurteilung folgten die Geschworenen offenbar einer Aussage des 29-Jährigen vor der Polizei. Unmittelbar nach der Tat hatte er angegeben, dass er seinen Vater umbringen und seine Mutter verletzen wollte.

Psychiater: Attacke gegen Eltern wie "aus heiterem Himmel"
Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte für den Angeklagten eine düstere Zukunftsprognose. Der Mann befindet sich seit mehreren Jahren in Behandlung, die Erkrankung nehme bei ihm aber einen ungünstigen Verlauf. Die Attacke gegen seine Eltern sei wie aus heiterem Himmel erfolgt, eine neuerliche Entgleisung nicht absehbar. Haller empfahl deshalb die Einweisung in eine Anstalt. Man müsse von einem Langzeitaufenthalt ausgehen, so der Experte.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Betroffene erbat sich Bedenkzeit.

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