Sunde, Neij und Warg waren 2010 wegen Urheberrechtsverletzungen in Schweden zu millionenschweren Geldbußen und mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Berufungsverfahren in höchster Instanz vor dem Obersten Gerichtshof wurde abgelehnt. Während sich Warg daraufhin nach Kambodscha absetzte, von wo aus er allerdings im September 2012 nach Schweden abgeschoben wurde, wandten sich Sunde und Neij an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Beide argumentierten, nicht selbst für die von den Nutzern begangenen Rechtsverstöße verantwortlich zu sein. Über "The Pirate Bay" seien keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ausgetauscht worden, sondern lediglich Torrent-Dateien, mit denen auf Inhalte an anderer Stelle verwiesen worden sei. "The Pirate Bay" habe vor allem dem Meinungsaustausch gedient, weshalb eine Behinderung der Website einer Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gleichkomme, so Sunde und Neij weiter.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs wollten sich dieser Argumentation in ihrem Urteil jedoch nicht anschließen. Sie räumten zwar ein, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt worden sei, das Rechtsgut des Urheberschutzes wiege in diesem Falle aber höher, zumal die Betreiber im Zuge der vorangegangenen Verfahren kein Einsehen gezeigt und etwa durch zusätzliche Maßnahmen für einen besseren Schutz des Urheberrechts gesorgt hätten.
Sunde und Neij könnte nun dasselbe Schicksal drohen wie ihrem einstigen Mitstreiter Warg, der seit vergangenem September in Schweden eine einjährige Haftstrafe absitzt. Denn mit der jetzigen Entscheidung dürften alle rechtlichen Instanzen ausgeschöpft worden sein. Gegenüber der Website "TorrentFreak" gibt sich Sunde allerdings weiterhin optimistisch: Es seien "noch nicht alle Türen geschlossen", sagte er.
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