Nach vier Monaten

Salzburger Sextäter ist am Freitag seine Fußfessel los

Österreich
14.03.2013 13:19
Der Fall hat für großes Aufsehen gesorgt: Ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter aus Salzburg durfte den unbedingten, zunächst für sechs Monate festgesetzten Anteil seiner insgesamt zweijährigen Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Am Freitag wird dem heute 52-jährigen Mann aufgrund eines Gerichtsbeschlusses die elektronische Fußfessel vorzeitig entfernt.

"Mein Mandant hofft, dass er von niemandem verfolgt oder gestalkt wird", zeigte sich sein Verteidiger Franz Essl am Donnerstag besorgt. Bevor der ehemaliger Hundetrainer im November 2012 den Hausarrest antrat, waren Flugblätter in seiner Wohngegend verteilt worden, in denen er als "Kinderschänder" beschimpft wurde.

Prozess wegen gefährlicher Drohung Ende März
Am 29. März kann der 52-Jährige damit als "freier Mann" zu einem Prozess am Landesgericht Salzburg kommen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen gefährlicher Drohung an, nachdem das mittlerweile 22-jährige Vergewaltigungsopfer den Salzburger im vergangenen November angezeigt hatte. Sie warf ihm vor, er habe sie am 21. März 2012 - noch Monate bevor bei ihm die elektronische Fußfessel angebracht wurde - mit dem Umbringen bedroht. Der 52-Jährige wies den Vorwurf vehement zurück.

Opfer mehrfach vergewaltigt
Der Ex-Trainer hatte in den Jahren 2005 und 2006 das damals 15- bzw. 16-jährige Mädchen mehrfach vergewaltigt. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten bewilligte der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel, Mitte November wurde sie angebracht.

Fußfessel statt sechs nur vier Monate
Das Landesgericht Salzburg entschied dann im Jänner, dass der 52-Jährige nach Verbüßung von zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus dem elektronischen Hausarrest entlassen wird. Er musste die Fußfessel also statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate tragen. Auflagen für die bedingte Entlassung wird es nicht geben: Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg nicht stattgegeben.

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