Nicht rechtskräftig

30 Monate Haft für Handel mit falschen Rassehunden

Tierecke
14.03.2013 13:05
Mit besonders günstigen Rassehunden hat ein Steirer jahrelang Käufer aus ganz Österreich angelockt. Doch wie sich herausstellte, waren die Tiere keineswegs reinrassig, sondern stammten von teilweise dubiosen Züchtern aus Ungarn. Weil der Steirer die Papiere dazu gefälscht hatte, ist er nun im Grazer Straflandesgericht zu 30 Monaten Haft, zehn davon unbedingt, verurteilt worden.

Das Geschäft mit den teuren Hunden florierte fünf Jahre lang. Der 43-jährige Steirer bot unter anderem Bulldoggen und Staffordshire Terrier recht günstig an. Angeblich waren die Tiere geimpft, hatten einen Chip und alle erforderlichen Urkunden. Doch die Tierarzt-Stempel auf den Unterlagen hatte der Angeklagte selbst fabriziert.

Viele Welpen waren schwer krank
Der 15-mal vorbestrafte Beschuldigte war geständig, meinte aber: "Die Kunden haben großteils gewusst, dass die Hunde aus Ungarn sind." Für einige kam dann beim Tierarzt die böse Überraschung, wenn sich die Vierbeiner als krank herausstellten. "Ich hatte selbst auch eine Hundezucht, und die war zu 100 Prozent sauber", rechtfertigte sich der Steirer.

Tierarzt wurde bei Chipkontrolle stutzig
Ein Tierarzt gab an, er habe einen der Hunde untersucht und sei dabei stutzig geworden: "Die Chipnummer hat eher wie ein Etikett aus einer Unterhose ausgesehen", meinte er. Eine Zeugin, die aus Tirol angereist war, erklärte, das Tier sei ununterbrochen krank gewesen und daher für sie zu teuer, sie habe es wieder weggegeben.

"Hund war psychisch völlig gestört"
Ein weiterer Getäuschter - er hatte eine unechte "Old English Bulldogge" erworben - meinte allerdings: "Herzig ist er ja." "Das ist ja die Hauptsache", meinte Richter Erik Nauta. Ein anderer Zeuge gab an, sein Hund sei "zum Vergessen gewesen, der war psychisch völlig gestört".

30 Monate Haft und Schadensersatz
Der Schöffensenat verurteilte den Steirer zu 30 Monaten Haft, davon zehn unbedingt. Außerdem muss er einigen Hundebesitzern den Schaden wiedergutmachen. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr zu Thema Welpenhandel finden Sie in der Infobox.

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