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Nachrichten > Österreich
14.03.2013 13:17

Fall Cain

Urteil gegen Mutter auf zehn Monate unbedingt erhöht

  • (Bild: APA/STIPLOVSEK DIETMAR)
Nachdem vor Kurzem der OGH das im Fall Cain gesprochene Urteil wegen Mordes gegen Miloslav M. bestätigt hatte, ist nun das Urteil gegen die Mutter des dreijährigen Buben, der von ihrem damaligen Lebensgefährten im Jahr 2011 zu Tode geprügelt worden war, vom Oberlandesgericht Innsbruck verschärft worden. Die Haftstrafe wurde auf 30 Monate - zehn davon unbedingt - erhöht. Das "sehr schwerwiegende Vergehen" rechtfertigte für Richterin Ingrid Brandstätter die Erhöhung der Strafe.
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"Ich werte die Belastung durch den Verlust Ihres Kindes durchaus als mildernd, aber man muss bei der Sache bleiben und die Realität so sehen, wie sie ist", begründete die Richterin das bereits rechtskräftige Urteil am Donnerstag gegenüber der Angeklagten. Die Mutter habe gewusst, dass ihre beiden Kinder von ihrem Freund geschlagen worden seien, und habe trotzdem nicht gehandelt, meinte Brandstätter. "Deshalb ist ihr Schuldgehalt am obersten Rand zu sehen." Dem von Staatsanwalt Wilfried Siegele beantragten Fußfesselverbot gab die Richterin nicht statt.

Verteidiger: "Nach Depression wieder gute Mutter"
Verteidiger German Bertsch hatte zuvor betont, dass die Angeklagte bereits seit November 2011 wieder mit ihrem älteren Sohn zusammenlebe und eine "gute Mutter" sei. "Meine Mandantin sieht ein, dass sie versagt hat und mitschuldig ist, aber sie litt damals an einem schweren depressiven Erschöpfungszustand", erläuterte Bertsch. Zudem wäre eine unbedingte Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich.

Die Angeklagte musste sich wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger vor Gericht verantworten. Sie bekannte sich während des Prozesses schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen worden seien.

Gegen die vom Landesgericht Feldkirch im Mai 2012 verhängte Strafe in der Höhe von zwei Jahren Haft - davon acht Monate unbedingt - hatten sowohl Staatsanwalt Wilfried Siegele als auch der Verteidiger der Angeklagten Berufung eingelegt.

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