Laut Anklage war es nach einem harmonisch verlaufenen Abend zu dem Streit gekommen, als der 26-Jährige nach Mitternacht fragte, ob er die Tochter einmal für ein ganzes Wochenende haben könne (Bericht siehe Infobox). Als die Ex-Freundin ablehnte, ohrfeigte der Mann die 21-Jährige. Sie attackierte ihn daraufhin mit einem Küchenmesser und verletzte ihn leicht. Dann soll der 26-Jährige der Frau das Messer abgerungen und sie gewürgt haben, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab.
Nach der Tat versuchte der 26-Jährige das Verbrechen zu vertuschen. Er blieb zunächst die Nacht über in der Wohnung, fütterte das Kind und schrieb in der Früh der ehemaligen Kinderdorf-Mutter der 21-Jährigen, zu der diese ein enges Verhältnis hatte, in ihrem Namen ein SMS. Die Frau fand die Tote schließlich Stunden später auf dem Sofa im Wohnzimmer.
Angeklagter würgte Ex-Freundin etwa fünf Minuten
Im Prozess am Landesgericht Feldkirch wurden insgesamt acht Zeugen gehört, darunter auch die Schwester des Opfers, die die heute einjährige Tochter des Ex-Paares aufzieht. Gerichtsmediziner Richard Scheidhauer wurde dazu befragt, wie lange der Mann die Frau gewürgt hatte. Der Angeklagte hatte vor der Polizei angegeben, er habe etwa fünf Minuten zugedrückt.
In der Obduktion habe sich das nicht mehr feststellen lassen, aber "drei Minuten können völlig ausreichen, um den Tod zwingend herbeizuführen", so der Experte. Hätte der Mann das Würgen vorher eingestellt, hätte das Leben der Frau gerettet werden können. Ihm sei klar gewesen, dass seine Ex-Freundin sterben könnte, wenn er weiter zudrücke, erklärte auch der 26-Jährige.
Milderne Umstände
Bereits im Ermittlungsverfahren hatte sich der 26-Jährige schuldig bekannt. Das Geständnis sowie die "soziale Verrohung" des Angeklagten wirkten sich mildernd auf das Urteil aus. Laut Richter Peter Mück seien dies die beiden Gründe, warum das Urteil nicht auf lebenslang laute. Der Anwalt der Schwester des Opfers forderte zudem 9.000 Euro von dem Angeklagten. Diese Forderung erkannte der Mann an.
Der Angeklagte nahm die Entscheidung des Gerichts gefasst auf. Verteidiger Simon Mathis erbat für seinen Mandanten Bedenkzeit, Staatsanwalt Karl Wild gab keine Erklärung ab.
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