Das Gesetz soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht wie illegalen Musikdownloads ein Geschäft aufbauen. "Wir müssen im Interesse von Verbrauchern und Kreativen die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf schützen, in den sie immer wieder gebracht werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag dem "Bayerischen Rundfunk". Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht dürften sich künftig nicht mehr lohnen.
Leutheusser-Schnarrenberger hatte das Gesetz bereits 2011 angekündigt. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf für das sogenannte "Anti-Abzock-Gesetz" vorzulegen. Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zufolge wurden rund 4,3 Millionen Deutsche im Alter ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt. Sie zahlten im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung.
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