Nicht genug Beweise

Betrugsprozess in Kärnten: Freispruch für Sandro H.

Österreich
12.03.2013 18:14
Die frühere Kärntner Rotlichtgröße Sandro H. ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen worden. Wie berichtet, soll der 44-Jährige 2006 einen Bekannten zur Brandlegung an seinem Mietshaus, aus dem er ein Laufhaus machen wollte, angestiftet und 320.000 Euro von der Versicherung kassiert haben. Der Schöffensenat sah die Anklage nicht ausreichend bewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vorerst bleibt H. in Untersuchungshaft.

Richter Gerhard Pöllinger begründete das Urteil mit Zweifeln an der Schuld des Angeklagten. Der eigentliche Brandstifter hatte den Angeklagten als Auftraggeber der Tat belastet. In seiner Aussage vor Gericht hatte sich der Bekannte von Sandro H. dann aber teils in Widersprüche verstrickt, zeitweise konnte er sich an wesentliche Details nicht mehr erinnern. Richter Pöllinger: "Die Aussage des Zeugen war nicht in solcher Weise greifbar, dass sie für eine strafrechtliche Verurteilung gereicht hätte." Eine Gewissheit über die Schuld des Angeklagten hätte nicht bestanden. "Ich darf beim Verurteilen kein Bauchweh haben."

Staatsanwältin: "Von neuer Flucht ist auszugehen"
Staatsanwältin Sandra Agnoli meldete nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde an und beantragte die Verhängung von Untersuchungshaft. "Von einer neuen Flucht ist geradezu auszugehen", so die Anklägerin – Sandro H. habe eine Familie in Paraguay und war schon früher vor der Justiz geflüchtet. Das Gericht gab dem Antrag statt. Der Kärntner bleibt also vorerst hinter Gittern. Der Verteidiger legte Beschwerde gegen die U-Haft ein.

Juristisches Tauziehen zwischen Österreich und Paraguay
Dem Prozess war ein längeres juristisches Tauziehen zwischen Österreich und Paraguay vorausgegangen. Der Angeklagte ist nämlich auch in einem Mordfall dringend tatverdächtig (siehe Infobox). Paraguay, wohin der Kärntner bei einem Freigang aus dem Gefängnis im Jahr 2009 geflüchtet war, stimmte der Auslieferung in puncto Mordverdacht aber nicht zu. Daher darf der Mann im Zusammenhang mit dem Verschwinden seiner damaligen Freundin vorerst nicht belangt werden. Vor einer Anklage müsste er 45 Tage in Freiheit verbringen.

Eine Fährte in dem Mordfall hätte zu dem niedergebrannten Zinshaus geführt, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Handy des Opfers war dort zuletzt eingeloggt. "Dort verliert sich ihre Spur. Der Angeklagte hatte auch ein gewaltiges Interesse, etwaige Spuren zu vernichten."

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