Wegen Sparkurs

Verfassungsklage der Opposition gegen Fiskalpakt

Österreich
08.03.2013 11:45
Die Bewältigung der Euro-Krise wird erneut zum Fall für den Verfassungsgerichtshof. Nachdem sich die Höchstrichter diese Woche mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) befasst haben, haben FPÖ, Grüne und BZÖ nun ihre Klage gegen den EU-Fiskalpakt eingebracht.

Der von SPÖ und ÖVP mit einfacher Mehrheit beschlossene Vertrag verpflichtet Österreich zu einem strengen Sparkurs. Die Opposition hat nun ihre Möglichkeit genutzt, mit einem Drittel der Nationalratsabgeordneten eine Verfassungsklage gegen den Pakt einzubringen. Die Klage wird von 70 Abgeordneten der drei Parteien unterstützt.

Der Fiskalpakt schreibt den einzelnen Staaten vor, dass ihr um die Auswirkungen von Konjunkturschwankungen bereinigtes strukturelles Defizit nicht mehr als 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen darf. Liegt der Schuldenstand des Staates über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung (was in Österreich der Fall ist), so muss er jährlich um ein Zwanzigstel reduziert werden.

Fiskalpakt erlaube ungerechtfertigte Eingriffe
"Das bedeutet, dass der Nationalrat völkerrechtlich gezwungen wird, 20 Jahre lang jeweils 4,7 Milliarden Euro an Schulden abzubauen", kritisierte FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache in einer Aussendung. Er sieht darin einen massiven Eingriff in die Budgethoheit des Nationalrats, über den zwingend eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre. "Die FPÖ will nicht, dass Österreich seine Souveränität aufgibt und in den 'Vereinigten Staaten von Europa' untergeht", so Strache.

Grünen-Budgetsprecher Werner Kogler argumentiert, dass mit dem Fiskalpakt eine "Schuldenbremse" völkerrechtlich ohne jede verfassungsrechtliche Voraussetzung verankert werde. Außerdem würden Hoheitsrechte in unzulässigem Ausmaß an EU-Kommission und Europäischen Gerichtshof übertragen. Die Grünen hoffen, dass der VfGH den Pakt kippt, womit die innerstaatliche Umsetzung nicht verpflichtend wäre.

BZÖ-Obmann Josef Bucher glaubt, dass eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre, um den Fiskalpakt umzusetzen - zumindest aber eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat. Er verweist darauf, dass Österreich mit dem Vertrag Teile seiner Souveränität nach Brüssel abgebe. Diese Möglichkeit sehe die Verfassung für den Fall des Fiskalpaketes aber nicht vor, so Bucher.

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