FMA vs. Staudinger

Strafe “wurscht”: GEA-Chef kämpft für neues Gesetz

Wirtschaft
05.03.2013 15:49
Der rebellische Waldviertler Schuhhändler Heini Staudinger setzt seinen öffentlich ausgetragenen Streit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) fort. Eine angedrohte Beugestrafe von 10.000 Euro lässt ihn kalt. "Mir ist das wurscht, ob ich mit 10.000, 50.000 oder 100.000 Euro gestraft werde. Ich zahle sowieso nicht", sagte Staudinger am Dienstag. Neben einem Genossenschaftsmodell für seine Firma GEA bastelt er nun mit seinen Juristen an Anträgen für Gesetzesänderungen.

Wiederholt hatte die FMA in dem Konflikt mit dem Schuh- und Möbelproduzenten erklärt, eine Umgründung in eine Genossenschaft wäre eine legale Lösung. Staudinger will nun aber Rechtsänderungen durchkämpfen, wie er am Dienstag erklärte. Er will ein Zeitfenster vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode nutzen, um es in der ersten Juliwoche mit seinem Gesetzesantrag ins Plenum zu schaffen.

Entwurf für Ausnahmen von Bankkonzessionspflicht
Es gehe dabei um erhoffte Änderungen im Bankwesen- und Kapitalmarktgesetz. Damit sollen, so die Initiatoren, Firmen wie jene von Staudinger oder auch Kommunen im Wesentlichen von der Bankkonzessionspflicht verschont bleiben, sofern die Darlehen von Freunden oder Bürgern für betriebliche Investitionen aufgenommen werden. Gleiches gelte für gemeinnützige bzw. mildtätige Organisationen.

Hauptforderung ist eine Ausnahme von der Kapitalmarktprospektpflicht bis zu einem Betrag von fünf Millionen Euro. Jetzt sind 100.000 Euro die Grenze. Die EU sehe einen Rahmen von fünf Millionen Euro vor, argumentiert Staudinger. Angewandt wird das derzeit aber nur in Großbritannien.

Dass im Fahrwasser einer Lockerung von den Prospektpflichten kritische Anbieter oder Schneeballsysteme Aufwind bekämen, fürchten Staudinger und seine Mitstreiter nicht: "Es gibt kaum eine Sauerei von Banken, die von Privaten überboten werden könnte." Betrüger gebe es überall. Die absolute Sicherheit kriege niemand hin. Der Unternehmer verwies auf Wartelisten von über 1.000 Leuten, die ihm Geld borgen wollten. "Milliarden sind auf Sinnsuche."

Umsätze dank Konflikt mit der FMA "in die Höhe gefetzt"
Der rebellischer Schuster räumte ein, dass nach der Eskalation des Konflikts mit der FMA die Umsätze "in die Höhe gefetzt" seien. Hätte der Streit zur Folge gehabt, dass die Umsätze sinken, "hätten wir schön geschaut". GEA habe in der Zwischenzeit ihre Verträge umgestellt. 185 der 192 angeschriebenen Darlehensgeber hätten unterschrieben, dass sie auf ihr Geld keine staatliche Einlagensicherung hätten und frei entscheiden wollten, wem sie ihr Geld borgten. Die restlichen sieben "Freunde" (52.000 Euro) werde er bitten zu unterschreiben oder er zahle ihnen ihr Geld zurück, sagte Staudinger.

Die FMA hatte Staudinger mehrfach aufgefordert, entweder die knapp drei Millionen Euro, die er bei Privaten eingesammelt hatte, zurückzuzahlen oder sein Finanzierungsmodell "in eine gesetzeskonforme Form überzuführen". Auch der letzten Aufforderung, das Geld bis 11. Jänner zurückzuzahlen, kam Staudinger nicht nach.

Der von Staudinger daraufhin angerufene Verfassungsgerichtshof erkannte seiner Beschwerde gegen die Zwangsstrafe keine aufschiebende Wirkung zu. Nun steht beim VfGH die Entscheidung an, ob er die Causa an den Verwaltungsgerichtshof weiterleitet und wenn ja, ob auch die Verwaltungsrichter so befinden. Das wird von der FMA abgewartet, dann sind die Vollstreckungsbehörden dran.

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