Mitarbeiter gefeuert

F: “Unbarmherzige” Plassnik muss vor Arbeitsgericht

Österreich
02.03.2013 14:29
Die österreichische Botschafterin in Frankreich, Ursula Plassnik, muss in Paris vor ein Arbeitsgericht. Grund ist der Rauswurf eines langjährigen Botschaftsmitarbeiters, berichtet das Nachrichtenmagazin "L'Express". Laut der Online-Ausgabe des französischen Blattes musste der "Mann für alles" in der Botschaft, ein dreifacher Familienvater, nach 18 Jahren seine Dienstwohnung kurzfristig mitten im Winter räumen. "Unbarmherzig", meinte das Medium.

Die ehemalige Außenministerin hatte sich von dem Mitarbeiter getrennt, nachdem bekannt geworden war, dass er in der Dienstzeit private E-Mails gecheckt und während eines Krankenstands Freizeitaktivitäten nachgegangen war. Konkret hatte er eine Autoausstellung besucht. Der Mann wurde am 21. November des Vorjahres ohne Abfertigung fristlos entlassen.

Streitpunkt Dienstwohnung
"Unbarmherzig" war Plassniks Vorgehen nach Angaben von "L'Express", weil die Botschafterin ihrem geschassten Mitarbeiter auch prompt die Schlüssel seiner Dienstwohnung abnahm. Durch die Wohnung im Botschaftsgebäude sei es dem Mann möglich gewesen, seine drei Kinder im Alter von sechs, neun und 13 Jahren auf gute Schulen im wohlhabenden 7. Pariser Bezirk zu schicken.

Der Entlassene hatte laut dem Bericht gebeten, noch einige Monate in der Dienstwohnung bleiben zu können, weil es schwierig sei, in der Nähe eine neue Unterkunft zu finden. Die Botschaft habe das aber abgelehnt. Selbst gegenüber Gnadenappellen der französischen Ex-Justizministerin und jetzigen Bezirks-Bürgermeisterin Rachida Dati sei Plassnik taub geblieben.

Dem Nachfolger des entlassenen Mitarbeiters müsse unverzüglich eine Dienstwohnung zur Verfügung stehen, damit die Botschaftsarbeit weiter reibungslos funktioniere, habe Plassnik Dati geantwortet. Die Dienstwohnung sei schließlich Teil des Dienstvertrages, die Benutzung mit dem Dienstvertrag erloschen.

Fall kommt vor Gericht
Der Ex-Botschaftsangehörige geht nun gerichtlich gegen die Republik Österreich vor. Der Vorwurf: "missbräuchliche Entlassung". Ende März soll der Fall erstmals vor einem Arbeitsgericht angehört werden. Plassnik, die laut dem Bericht "gleichgültig gegenüber dem Schicksal der Kinder" sei, müsse wegen Mobbings und "Beeinträchtigung des Privatlebens" vor Gericht.

Das österreichische Außenministerium bestätigte, dass die Causa gerichtsanhängig ist. Daher "wollen wir zu den Details dieses Falles keine weiteren Stellungnahmen abgeben". Die "Kündigung" des Botschaftsmitarbeiters sei jedenfalls "nicht leichtfertig" erfolgt, hieß es.

"Die Verfehlungen waren so schwerwiegend, dass sich das Außenministerium auf Vorschlag der österreichischen Botschaft Paris und nach Rücksprache mit unseren französischen Vertrauensanwälten zu diesem Schritt entschieden hat", so die Mitteilung. Der Betroffene wohne entgegen der Darstellung von "L'Express" nach wie vor mit seinen Kindern "an der Botschaft", hieß es.

Schatten auf Bilderbuchkarriere
Die 56-jährige gebürtige Klagenfurterin Plassnik machte im auswärtigen Dienst Karriere. Nach Stationen als Botschafterin in Bern, im Europarat und bei der EFTA in Genf wechselte sie ins österreichische Außenministerium.

1997 machte sie der damalige Vizekanzler Wolfgang Schüssel zu seiner Kabinettchefin. Von 2004 bis 2008 diente sie unter dem nunmehrigen Kanzler Schüssel als Außenministerin. Danach verbrachte Plassnik drei Jahre im Nationalrat, bevor sie im Dezember 2011 Botschafterin in Paris wurde.

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