Nie mehr in Haft

Gericht: Helmut Elsner ist nicht vollzugstauglich

Österreich
28.02.2013 15:40
Der im ersten BAWAG-Prozess wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt auf freiem Fuß und muss nach menschlichem Ermessen wohl nicht mehr damit rechnen, seine offene Reststrafe von fünfeinhalb Jahren Haft antreten zu müssen. Das Wiener Straflandesgericht stuft den 77-jährigen Elsner aus gesundheitlichen Gründen als nicht vollzugstauglich ein. Dieser Beschluss wurde am Donnerstag seinen Anwälten zugestellt.

Elsner, der als Einziger in der BAWAG-Affäre je in Haft genommen wurde, war Anfang Juli 2011 nach viereinhalb Jahren U-Haft auf freien Fuß gesetzt worden. Ausschlaggebend dafür war die internistisch-kardiologische Situation bei Elsner, dem mehrere Gutachten einen erheblich verschlechterten Gesundheitszustand bescheinigten.

Keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung möglich
Maßgeblich für den nun erfolgten Beschluss von Richterin Sonja Höpler-Salat dürfte die Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen sein. Dieser kam in einem vom Gericht eingeholten Gutachten zum Schluss, dass bei einem Notfall in einer Justizvollzugsanstalt eine entsprechende medizinische Versorgung des herz- und lungenkranken Ex-BAWAG-Chefs nicht rund um die Uhr gewährleistet sei.

Zusätzlich warnt der Gutachter vor Herzproblemen, die eine Verlegung Elsners in eine Zelle auslösen könnte. Mit "hoher Wahrscheinlichkeit" sei mit Herzrhythmusstörungen oder der Gefahr eines Herzinfarkts zu rechnen. Der Sachverständige betont außerdem, im Hinblick auf die ihm vorliegenden Befunde und das fortgeschrittene Alter Elsners sei mit keiner Besserung seiner medizinischen Gesamtsituation zu rechnen.

Zweifel nach Tanz in der Eden-Bar
Im Vorjahr hatten sich Zweifel an der Haftunfähigkeit Elsners aufgetan, als dieser unter anderem mitten in der Nacht beim Tanzen in der Eden-Bar beobachtet wurde (siehe auch Infobox). Dem zweiten BAWAG-Prozess blieb der Ex-BAWAG-Chef dann durchgehend fern. Er lasse sich in einer bayrischen Spezialklinik gegen seine anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden behandeln, richteten seine Rechtsvertreter dem Wiener Gericht regelmäßig aus.

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