Die Polizei bedauert
Die Bundespolizeidirektion Wien heißt es dazu: "Wir bedauern, dass durch einen Irrtum eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde. Um die Betroffenen beim Antrag auf Rückzahlung zu unterstützen wurde unter der Nummer 31 310/71999 eine Tonbandinformation eingerichtet. Die Hotline ist seit 29.08.2005, 18.00 Uhr in Betrieb."
Ursache des Justizirrtums
Der Grund: Die Strafen wurden unrechtmäßig verhängt. "Im Gesetz steht, dass auf einem Überkopfträger nur zwei Verkehrszeichen angebracht werden dürfen. Die Asfinag hatte aber drei angebracht: Neben dem Wechselzeichen für die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkw und einem fixen Zeichen für Lkw war dort auch noch das Warnzeichen für die Ankündigung eine Ampel zu sehen", so Goldgruber.
Verfahren werden eingestellt
Alle noch nicht abgewickelten Verfahren wurden bereits eingestellt. Jene Autofahrer, die schon bezahlt haben, sollten sich schriftlich mit den Straf- und Einzahlungsbescheiden beim Kommissariat Wien-Donaustadt melden. Besonders wichtig sind die Vorlage von "Anonymverfügungen" und der Einzahlungsbestätigung, weil erstere nicht längerfristig gespeichert werden.
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