Es geht weiter

Staatsanwaltschaft beruft gegen Urteile in BAWAG-Prozess

Österreich
21.12.2012 12:25
Der zweite BAWAG-Prozess geht in die nächste Instanz: Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die Urteile Einspruch eingelegt. Bei allen Freisprüchen, darunter jenem für Spekulant Wolfgang Flöttl, wurde Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Hinsichtlich des Schuldspruchs von Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Freitag mit. Damit geht die Causa wieder an den Obersten Gerichtshof.

Damit werden die am Dienstag von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch Weningers Verurteilung zu einem Monat bedingt wegen Bilanzdelikten beim ÖGB, dem früheren Bank-Eigentümer, wird wieder überprüft.

Richter Böhm hatte die Freisprüche mit dem "mangelnden Schädigungsvorsatz" der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue begründet - die subjektive Tatseite sei also nicht vorhanden gewesen. Zu Flöttl meinte Böhm, dessen Pflichten seien nicht, dass er überprüfe, ob die Bank ihm so viel Geld für Spekulationsgeschäfte überhaupt überlassen durfte.

Urteile aus dem ersten Prozess gekippt
Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, der späteren Justizministerin, hatten die Angeklagten im Juli 2008 teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die jedoch vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof wegen gravierender Mängel in großen Teilen gekippt worden waren.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wurde bereits im ersten Verfahren wegen Untreue an der Bank in Höhe von 1,2 Milliarden Euro rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, derzeit ist er aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Sein Nachfolger Johann Zwettler erhielt rechtskräftig fünf Jahre Haft, er war nicht im Gefängnis, weil auch er aus Gesundheitsgründen für haftunfähig erklärt wurde.

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