Gutachten klärt auf:

Anwalt Rebasso starb nach Bruch von Schildknorpel

Österreich
28.11.2012 16:32
Im Fall des Wiener Wirtschaftsanwalts Erich Rebasso, dessen Leiche am 16. August in einem Waldstück bei Königstetten im niederösterreichischen Bezirk Tulln entdeckt worden war, steht nun die genaue Todesursache fest: Der Jurist starb an einem gebrochenen Knorpel. Er dürfte - möglicherweise bereits im Zuge seiner Entführung - in den Schwitzkasten genommen worden und dabei ums Leben gekommen sein.

"Als Todesursache konnte Ersticken festgestellt werden", gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, am Mittwochnachmittag bekannt. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten wurde bereits nach Moskau übermittelt, wo sich die beiden Russen Pavel V. (35) und Alexander M. (31) seit August in U-Haft befinden.

Gutachter geht nicht von langem Abwehrkampf aus
Einen genauen Todeszeitpunkt konnte der Experte nicht festmachen. Gerichtsmedizinisch ließ sich auch nicht klären, ob der Angriff auf den Hals zielgerichtet auf den Tod des Juristen angelegt war oder die Entführer beim Überwältigen des 48-Jährigen zu brutal vorgegangen waren. Hinweise auf einen längeren Todeskampf gebe es nicht, die Leiche wies keine typischen Abwehrverletzungen auf. Eine Kopfverletzung, auf die die im Wagen des Juristen entdeckten Blutspuren zurückzuführen waren, war demnach eher oberflächlich.

Rebasso war am 27. Juli nach dem Verlassen seiner Kanzlei am Stubenring in der Wiener Innenstadt verschwunden. Er dürfte auf dem Weg zu seinem Mercedes in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz bereits von den Russen erwartet worden sein, die mit ihren originalen Reisepässen nach Wien gekommen waren. Was die beiden Russen im Sinn hatten, wird primär die Staatsanwaltschaft Moskau klären, die Ermittlungen wegen Erpressung aufgenommen hat. Rebassos Angehörige hatten eine E-Mail erhalten, in dem für seine Freilassung 435.000 Euro gefordert wurden - da dürfte der Anwalt aber schon tot gewesen sein.

Lösegeldforderung vermutlich nach Tod von Rebasso gestellt
Die beiden Ex-Polizisten sollen den im Ost-Geschäft tätigen Rebasso überwältigt haben, weil sie bzw. ihre Auftraggeber ihn mit einem Anlagebetrug in Russland in Zusammenhang brachten, bei dem Kleinanleger erhebliche Summen verloren hatten.

Obwohl die Verdächtigen nicht ausgeliefert werden können, da eine russische Verfassungsbestimmung das Überstellen russischer Staatsbürger zur Strafverfolgung an ausländische Behörden verbietet, setzt die Staatsanwaltschaft Wien ihr eigenes Verfahren in der Causa Rebasso vorerst fort. Der Abschlussbericht der Polizei ist noch offen. Sobald er vorliegt, will ihn die Wiener Anklagebehörde den Moskauer Kollegen übermitteln.

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