Schutz vor Strafe

Was Sie über die Mautvignette wissen müssen

Motor
30.11.2012 09:39
Wer sich ohne gültige Autobahnvignette auf einer vignettenpflichtigen Straße erwischen lässt, wird an Ort und Stelle mit 120 Euro "Ersatzmaut" zur Kasse gebeten, zahlt er nicht sofort, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro. Doch es genügt nicht, das Pickerl gekauft zu haben. Wir haben zusammengefasst, was es alles zu beachten gilt, damit man weder mit der Vignette noch mit der ASFINAG Probleme bekommt (Quelle: ÖAMTC).
(Bild: kmm)

Platzierung:
Die Vignette muss an der Windschutzscheibe INNEN entweder am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden.

Richtig aufkleben:
Für den richtigen Halt muss die Vignette auf einer sauberen, trockenen Stelle angebracht werden. Die Scheibentemperatur sollte nicht weniger als fünf Grad Celsius betragen.

Alte Vignette entfernen:
Bis zum 31. Jänner 2013 gilt noch die petrolfarbene Vignette 2012. Gleichzeitig sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten auf der Windschutzscheibe befinden.

Nur einmal verwenden:
Klebt man die Vignette unabsichtlich schief auf, sollte man sie auf keinen Fall herunterreißen und neu aufkleben. Denn wiederaufgeklebte Autobahnpickerl sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig.

Verbote:
Außerdem nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern.

Gültigkeit:
Die Jahresvignette gilt generell von 1. Dezember des vorigen Jahres bis zum 31. Jänner des auf das aufgedruckte folgende Jahr, also insgesamt maximal 14 Monate.

Vignette für Motorräder:
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Es gibt auch einen speziellen Vignettenhalter namens "FixitEasy", der akzeptiert wird.

Unteren Vignettenabschnitt gut aufbewahren:
Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, z.B. durch Steinschlag, dient sie als Beleg zur Erstattung der Vignettenkosten.

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(Bild: kmm)



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