Das Gericht in London sprach Adoboli in zwei Anklagepunkten des Betrugs schuldig. In vier weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Die Anklage hatte in dem rund zehn Wochen langen Verfahren vor Gericht von Adoboli das Bild eines gewissenlosen Zockers gezeichnet, der in betrügerischer Absicht vorgegangen sei und die Bücher gefälscht habe, um seine Taten zu verheimlichen.
Ehrgeiz und Drang nach Erfolgsprämien
Getrieben haben ihn nach Ansicht von Staatsanwältin Sasha Wass Ehrgeiz und der Drang nach Erfolgsprämien. Erst, als ihm bankinterne Kontrolleure auf die Spur gekommen seien, habe er seine Taten seinen Vorgesetzten gebeichtet. Adoboli hatte bis zu seiner Verhaftung acht Jahre lang bei der Investmentbank der UBS in London gearbeitet. Er wurde am 15. September 2011 festgenommen und ein Jahr später vor Gericht gestellt.
Der aus Ghana stammende Sohn eines UN-Diplomaten hatte vor Gericht eingeräumt, mit übermäßigen Risiken und verdeckten Konten operiert zu haben. Er wies aber jegliche Betrugsabsichten von sich und plädierte auf nicht schuldig in allen sechs Anklagepunkten. Er habe immer nur das Beste für UBS im Auge gehabt. Die Bank habe ihn zu immer höheren Risiken verführt, sagte er vor Gericht. Seine Vorgesetzten hätten sein Handeln stillschweigend geduldet solange dieses Gewinn abgeworfen habe. Auch andere UBS-Händler hätten mit geheimen Konten gearbeitet.
Bei UBS selbst hatte der Londoner Handelsskandal weitreichende Folgen. Konzernchef Oswald Grübel trat zurück und wurde durch den damaligen Europa-Chef Sergio Ermotti ersetzt. Unter Ermottis Führung kündigte die Bank vor wenigen Wochen drastische Einschnitte im Investmentbanking und den Abbau von 10.000 Arbeitsplätze im ganzen Konzern an.
Ähnlicher Fall bei Societe Generale
In einem ähnliche Fall war der französische Händler Jerome Kerviel zu drei Jahren Gefängnis und zwei weiteren Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Kerviel hatte bei der Großbank Societe Generale 2008 mit missglückten Spekulationen rund 4,9 Milliarden Euro in den Sand gesetzt - die er seinem ehemaligen Arbeitgeber als Schadenersatz leisten muss (siehe Infobox). Eine tatsächliche Rückzahlung scheint jedoch unwahrscheinlich: Rechnet man den französischen Mindestlohn, müsste Kerviel 370.000 Jahre arbeiten, um seine Schuld zu begleichen.
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