Derzeit wird die Bezahlung der Pendlerpauschale über einen steuerlichen Freibetrag abgewickelt, der die zu zahlende Einkommensteuer reduziert. Bei Pendlern - meist Teilzeitbeschäftigten - mit geringem Einkommen, die nicht steuerpflichtig sind, konnte auch keine Steuer über den Freibetrag nachgelassen werden.
Das möchte Vizekanzler Spindelegger nunmehr ändern: Auch Teilzeitbeschäftigte und Personen mit geringem Einkommen wie etwa Beschäftigte in Supermärkten, die pendeln müssen, sollen künftig finanziell profitieren. Weil sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen müssen, werden sie das Kilometergeld für das Pendeln zum Arbeitsplatz netto ausbezahlt bekommen. Zuständig ist das Finanzamt.
Apropos Änderungen für Pendler: Insgesamt soll das System gerechter werden - statt Pendlerpauschale will die Spindelegger-ÖVP künftig nach den gefahrenen Kilometern gehen, und zwar in Stufen von je fünf Kilometern. Geplanter Start der Neuregelung: Jänner 2013.
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