Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar will Fahndungsaufrufe auf Facebook nur als Verknüpfung zulassen. "Soweit soziale Netzwerke für Fahndungszwecke genutzt werden sollen, muss die eigentliche Fahndung auf einem von der Polizei betriebenen Server bereitgehalten werden", sagte Schaar der "Mitteldeutschen Zeitung". Und ergänzt: "Bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken dürften nur einschlägige Links verbreitet werden."
Datenschutz-Beauftragter warnt vor Selbstjustiz
Schaar warnte vor Aufrufen zur Lynchjustiz: "Die Internetfahndung darf auf keinen Fall dazu beitragen, dass falsche Verdächtigungen oder gar Aufrufe zur Lynchjustiz auf den Fahndungsseiten erscheinen." Deshalb müsse ein entsprechender Vorstoß des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn und ein daraus resultierender Prüfauftrag "sehr gründlich abgearbeitet werden".
Die Justizminister der deutschen Bundesländer lassen nun prüfen, ob die Polizei in Zukunft auch beim Online-Netzwerk Facebook auf Verbrecherjagd gehen kann. Es gibt dazu bereits ein Pilotprojekt in Niedersachsen. Die Polizei in Hannover bittet Internetnutzer seit längerem über einen eigenen Facebook-Auftritt um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen. Auch in Hessen sucht die Polizei bereits auf diese Weise nach Kriminellen.
Öffentliche Postings zu Fahndungen sind eine Gefahr
Zwar weisen die bereits auf Facebook vertretenen Polizeidienststellen in ihren Fahndungsaufrufen darauf hin, Hinweise nur telefonisch, nicht aber über die Facebook-Kommentarfunktion einzusenden. Die Gefahr, dass einzelne Nutzer diesen Hinweis nicht beherzigen und in den Kommentaren öffentlich Namen von Personen posten, die womöglich gar nichts verbrochen haben, besteht trotzdem.
Der Rechtsexperte der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Neskovic, lehnte den Vorstoß ab. "Auch eine ungerechtfertigte Fahndung kann nicht mehr gelöscht werden. Die Eingriffstiefe steht in keinem Verhältnis zu einem möglichen Erfolg", sagte er zur Zeitung.
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