Facebook-Verbot

VwGH weist ORF-Beschwerde als unbegründet ab

Web
14.11.2012 12:02
Die Beschwerde des ORF beim Verwaltungsgerichtshof gegen das vom Bundeskommunikationssenat ausgesprochene Facebook-Verbot ist als unbegründet abgewiesen worden, wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde. Demnach ist der Auftritt im sozialen Netzwerk "aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorbehalten".

Im Juni hatte der Verwaltungsgerichtshof dem ORF - wie berichtet - im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten aufschiebende Wirkung eingeräumt. Ob der Sender seine dortige Präsenz nach der nunmehrigen Bestätigung des Verbotes umgehend wieder einstellen muss, ist noch unklar.

"Anderen Medienunternehmen vorbehalten"
Der VwGH kam, wie schon vor ihm der Bundeskommunikationssenat und die Medienbehörde KommAustria, zum Schluss, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Facebook sei ein weltweit stark verbreitetes und populäres soziales Netzwerk, das Formen der digitalen Kommunikation ermögliche, "die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht".

Im Frühjahr 2012 hatte die Medienbehörde KommAustria und der BKS festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Der Sender legte dagegen beim BKS Beschwerde ein, der diese Anfang Mai aber als unbegründet abwies. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz wandte sich daraufhin an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Wrabetz will auch auf europäischer Ebene kämpfen
Auch jetzt, nach dessen Bestätigung durch den VwGH, will man das Facebook-Verbot am Küniglberg nicht hinnehmen. Wrabetz betonte in einer Stellungnahme, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch abwarten zu wollen, zeitgleich aber rechtliche Schritte auf europäischer Ebene zu prüfen. Parallel suche man das Gespräch mit dem Gesetzgeber. Dennoch werde man den Bescheid umsetzen und die Facebook-Seiten nicht mehr selbst betreuen.

Grundsätzlich hielt Wrabetz aber fest, dass das gesetzliche "Kooperationsverbot" mit sozialen Netzwerken aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Senders "eben nicht bedeutet, dass dem ORF jegliche Facebook-Präsenz untersagt ist". Der ORF bedauert daher die Entscheidung des VwGH und will "mit allen Mitteln dagegen vorgehen, dass ihm Zugang zur wichtigsten Kommunikationsplattform unserer Zeit und damit die Interaktion mit einem Großteil seiner Kunden abgeschnitten wird". Eine derartige Beschränkung der Kommunikation eines Unternehmens sei international einzigartig.

Für Kopfschütteln sorgte das Urteil des Höchstgerichts auch bei ORF-Journalist Armin Wolf, der twitterte: "Wahrscheinlich müssen ORF-Journalisten demnächst ihre Handys abgeben. Teilnahme am Telefon-Netzwerk könnte ja eventuell den Wettbewerb gefährden."

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