365.000 € veruntreut

Geldtransporter-Prozess: 20 Monate Haft für Fahrer

Österreich
12.11.2012 20:22
Am Montag ist der 26-jährige Fahrer eines Geldtransporters am Innsbrucker Landesgericht wegen Veruntreuung zu 20 Monaten unbedingter Haft sowie zur Zahlung von 250.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber verurteilt worden. Bei seiner Tour Anfang März waren 365.000 Euro aus dem gepanzerten Fahrzeug verschwunden. Der Angeklagte wies vor Gericht jede Schuld von sich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 26-Jährige war am 6. März mit einem gepanzerten Geldtransporter eines Innsbrucker Spezialunternehmens unterwegs gewesen, um Bargeld aus dem Hinteren Zillertal nach Innsbruck zu bringen. Als er dort ankam, fehlten jedoch 365.000 Euro. Zunächst war unklar, ob es sich um Diebstahl, Verlust, Betrug oder Schlamperei handelte. Das Geld blieb bislang unauffindbar.

Der Fahrer hatte gegenüber den Ermittlern freimütig Fehler eingeräumt, die Veruntreuung jedoch immer bestritten. So vermutete er unter anderem, womöglich die Tür bei einem Botengang nicht verschlossen zu haben, sodass die zwei Geldsäcke wohl aus dem Auto gefallen seien. Auch einen möglichen weiteren Verdächtigen brachte er ins Spiel.

Fehlende zwei Minuten
Die Videoauswertung durch die Sicherheitsfirma belastete den Angeklagten jedoch schwer. Nachdem der Lenker das Fahrzeug entladen hatte, beweist die Kameraufzeichnung, dass er sich noch weitere zwei Minuten in der Innsbrucker Firmenzentrale aufhielt. Er konnte während des Prozesses aber nicht schlüssig erklären, was er in dieser Zeit gemacht hatte.

Zudem hatte der Beschuldigte sein Privatfahrzeug an diesem Tag direkt bei der Ausfahrt der Firma geparkt. Der als Zeuge geladene Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens erklärte, dass das Sicherungssystem es im Nachhinein registriert hätte, wenn ein Dritter die Türe des Fahrzeuges in den insgesamt vier unbeaufsichtigten Minuten während der Tour geöffnet hätte.

"Geschlossene, durchgängige Indizienkette"
Richterin Theresa Giner sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "geschlossenen, durchgängigen Indizienkette". Diese lasse keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte das in zwei Säcken verpackte Geld an sich genommen habe. Die Aussagen des Angeklagten in der Verhandlung hätten "sehr viele Widersprüche" enthalten und seien "nicht lebensnah" gewesen. Giner bezeichnete die Strafhöhe als schuld- und tatangemessen, eine teilbedingte Strafe sei aus generalpräventiven Gründen nicht möglich.

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