"Der Angeklagte weist alle typischen Anzeichen einer Wahnerkrankung auf", sagte der psychologische Gutachter Reinhard Haller vor Gericht. Der Beschuldigte habe das Opfer in seinen Verfolgungswahn eingebaut und aus dieser Dynamik heraus die Tat verübt, erklärte der Psychiater. Der Tiroler habe geglaubt, von Angehörigen des Innsbrucker Rotlichtmilieus verfolgt zu werden.
Opfer starb an Blutverlust und Lungenverletzungen
Am 19. Oktober 2011 eskalierte dann die Situation. Der 63-Jährige zog während einer verbalen Auseinandersetzung plötzlich ein 30 Zentimeter langes Messer - dieses hatte er bereits seit Wochen zur Selbstverteidigung in der Jackentasche - und rammte es seinem Kontrahenten in die Brust. Das Opfer starb eine Stunde nach der Tat in der Innsbrucker Uni-Klinik an schwerem Blutverlust und Verletzungen an der Lunge.
"Ohne Einweisung weitere Taten mit schweren Folgen möglich"
Sowohl Staatsanwalt, als auch Verteidiger plädierten für eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil der Geschworenen fiel eindeutig aus. Einstimmig erklärten sie den Tiroler für schuldig und nicht zurechnungsfähig. "Es gibt mehrere übereinstimmende psychologische Gutachten und ohne eine Einweisung sind weitere Taten mit schweren Folgen möglich", begründete Richter Josef Geisler das Urteil.
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